Wg des Verkaufs des erzeugten Stromes an den Netzbetreiber gelte ich als Gewerbetreibender. In diesem Zusammenhang kann ich auch die in der Rechnung über den Einbau der Anlage enthaltene Mehrwertsteuer (evtl. teilweise) vom Finanzamt zurückverlangen.
Der Sachbearbeiter beim FinA möchte sich die Anlage einmal ansehen und prüfen, zu welchem Anteil ich das Gewerbe betreibe und zu welchem Anteil ich praktisch Eigennutzer bin.
Was "will der Sachbearbeiter hören"? Hat jemand Erfahrung (muss bei 3000 verkauften Anlagen in Deutschland dorch eigentlich der Fall sein)?
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