Ich habe ja geschrieben "Das mit der Haftung ist allerdings korrekt" Der Tenor des Textes ist, sobald ein Bauteil getauscht wird, und sei es nur eine Pumpe getauscht wird, gilt die Konformitätserklärung schon nicht mehr. Derjenige der Veränderungen vornimmt muss die Haftung übernehmen. Das gilt auch, wenn du nur eine Zündelektrode tauscht. Ich finde es halt schade eine ganze Anlage wegen eines Blechkastens wegzuwerfen. Und wenn man du so ängstlich bist, dann darfst du auch kein neues Abgasrohr anbringen, dafür haftest du nämlich auch. Gruß Heizing
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