Ich würde mal versuchen, den Fachbetrieb haftbar zu machen. Wäre der Kondensatablauf vorschriftsmäßig an einen offenen Trichter angeschlossen worden, wäre dort das Wasser ausgetreten und der Vitodens nicht geschädigt worden. s. hier auf S.9 http://www.viessmann.com/vires/product_documents/5606111VMA00001_1.PDF Versicherungen zahlen bei Rückstau normalerweie nur wenn eine Rückstausicherung vorhanden ist.
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