Am 14.08.2015 wurde o.a. Anlage in Betrieb genommen. Ein hydraulischer Abgleich jedoch nicht durchgeführt.
Aussage der Inst.Fa. J.Brüning, Darlagenstr.13, 48485 Neuenkirchen: "ist nicht erforderlich" ( mE.ist sie jedoch gesetzlich vorgechrieben)
Ich vermute die Fa besitzt nicht das für die Überprüfung notwendige Gerät.
Bite teilen sie mir eine Fachfirma mit die in der Lage ist den Abgleich durchzuführen.
MfG
Siegbert Albers
In der Welle 31
48485 Neuenkirchen , Tel 05973 1696
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