Welcher Fachbetrieb die Wartung durchführt, ist irrelevant. Wichtig ist, dass die Wartung in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird (Wartungsvertrag!). Sollte es innerhalb der Gewährleistung oder der Garantie zu einem Schaden am Gerät kommen, welcher nicht durch äußere Einflüsse verursacht wurde, übernimmt Viessmann die Kosten dafür. Ansprechpartner ist jedoch immer der jeweilige Heizungsfachbetrieb, der den Anspruch dann entsprechend bei Viessmann anmelden kann. Der Weg sieht also wie folgt aus: Endverwender-> Heizungsfachbetrieb-> Viessmann-> Heizungsfachbetrieb-> Endverwender Ich hoffe, ich konnte damit etwas Klarheit schaffen. Beste Grüße °be
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