Die Wärmepumpe wurde im Juli 2924 montiert. Die Abnahme im September 2024 durch den Techniker von Viessmann scheiterte, wegen eines Lichtschachts rechts von der Wärmepumpe. Weiterhin gibt es noch einen Lichtschacht unter dem links im Bild noch zu sehende Fensters und eine Steckdose 20 cm links von der Vitocal. Die Gründe sind für mich grundsätzlich nachvollziehbar. Im Mai diesen Jahres gab es mit der Heizungsunternehmen einen Gerichtstermin, der zu einem Vergleich führte. Demnach kann die Außeneinheit am aktuellen Ort stehenbleiben, wenn die Lichtschacht zur Rechten verschlossen wird (zum Beispiel mit Sand aufgefüllt oder mit einer Abdeckung versiegelt) und die Steckdose stillgelegt wird. Das entspricht der vom Heizungsunternehmen bevorzugten Lösung und würde sich hier auch umsetzen lassen, sonst hätte ich dem Vergleich nicht zugestimmt. Inzwischen habe ich jedoch Zweifel, dass das ausreicht. Der Lichtschacht zur linken Seite ist ca. 70cm vom linken Gehäuse er Vitocal entfernt. den Könnte ich ebenfalls verschließen. Jetz bleibt das Fenster über der Wärmepumpe. Bei aller Recherche hier im Forum kann ich nicht erkennen, ob das eine Abnahme verhindert. Des weiteren ist da noch die Haustür mit 78cm Entfernung zur Vitcal, jedoch ist die Schwelle 20cm über dem Fundament der Wärmepumpe. Auch hier kann ich nicht erkennen, ob dieser Umstand eine Abnahme verhindert. Sollten Fenster und/oder Tür einer Abnahme im Wege stehen, kann ich mir einen zweiten teuren Abnahmeversuch durch den Techniker von Viessmann sparen. Haben die Techniker einen Spielraum bei der Abnahme? Verursacht ein zweiter Abnahmeversuch, der nur noch eine Besichtigung der äußeren Aufstellbedingungen erfordert, die selben Kosten, wie die erste Abnahme? Viele Danke für eure Antworten Stephan
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