Hallo Franky, danke für die Rückmeldung. Die Sanitärfirma A , die letztes Mal den Speicher eingebaut hatte und die Wartung durchgeführt hat, ist nicht mehr zuständig für meine Heizung. Ich habe allerdings die Rechnung und das Wartungsprotokoll. Nun hat ich eine neue Sanitärfirma B als Wartungspartner, die einen gleichen Speicher von Viessmann getauscht hat, da ich von der Marke Viessmann überzeugt bin. Bei dieser Situation hat die letzte Sanitärfirma A abgelehnt, den Kulanzantrag einzureichen, da sie nicht mehr zuständig ist. Darf die neue Firma B den Kulanzantrag einreichen oder darf ich selber den Antrag ausnahmenweise einreichen? Im Anhang sind die Rechnung und das Wartungsprotokoll von der Firma A. VG Wei
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