Im Bild von Andreas_61 war bei vertikaler Aufstellung der WP zur Hauswand ein Abstand von >=500mm eingezeichnet - in Ihrer Antwort / Zeichnung sind es rundherum >= 1000mm unabhängig von der vertikalen Aufstellung. Bei den engen Flächen in einer Reihenhaus-Siedlung wären die 500mm ein großer Gewinn. Es geht ja um die Verhinderung des Eintritts von Propan ins Gebäude (Verhinderung Brandgefahr). Da müsste m.E. doch die Abstandsmessung von den propanführenden Teilen in der Außeneinheit erfolgen - oder denke ich falsch? Gibt es da keine genauen, belastbaren Vorgaben ob immer von der Geräteaußenkante gemessen werden muss, oder ob es auf die propanführenden Bauteile ankommt? Im Forum von HaustechnikDialog habe ich folgende Antwort gefunden - wäre das eine Lösung? Du musst 1m Abstand zu dem Lichtschacht einhalten. -Der Schutzbereich kann mit einer fest montierten, gasdichten Trennwand auf einer Seite der Außeneinheit (rechts oder links) von 1m auf 0,5m reduziert werden. – Die Höhe der Trennwand muss mindestens bis zur Geräteoberkante reichen. Sorry, wenn ich da nachhake, aber die Lösung könnte m.E. viele interessieren. DANKE 🙂
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