Hallo Peter56, nicht der Kessel, sondern das Bio-LPG muss die Anforderungen nach EN437:2018 erfüllen. Aber ja, deine Anlage kann mit Bio-LPG betrieb werden.
Das Bio-LPG ist kalorisch gleichwertig zu Propan (mind. 95%). Weder die Verbrennungsgüte noch die feuerungstechnische Leistung werden daher beeinflusst. Aufgrund der höheren Schwefelkonzentration besteht jedoch ein etwas höheres Restrisiko bezogen auf die Lebensdauer der Heizflächen.
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