Hallo Viessmann-Team, Gibt es hierzu vielleicht ein Update? Es geht wahrscheinlich allen so, die jetzt eine Wärmepumpe installieren, dass sie vom "Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz" der Bundesnetzagentur betroffen sind, da die Summenleistung von Außeneinheit und Heizstäben die Grenze von 4,2kW übersteigt. Mein Heizungsbauer wird bei mir im März eine 252A installieren, da es aufgrund der Wetterbedingungen nicht mehr im November 2023 geklappt hat 🤢. Durch die Regelung ist man ja nun verpflichtet beim „netzorientierten Steuern“ mitzumachen und hat für diese Obligation nun als Ausgleich den Mindestbezug von 4,2kW zugesichert bekommen. Dafür muss ich als Betreiber nach meinem Verständnis dafür Sorge tragen, dass die SteuVE (hier: Wärmepumpe) auch nur diesen Wert oder weniger bezieht auf Anforderung des Netzbetreibers (Energiemanagement des Betreibers). Das geht natürlich nur, wenn der Hersteller auch die Möglichkeiten hierfür bietet die Leistung zu drosseln/dimmen/reduzieren. Geht das mittlerweile in irgendeiner Form? (Außer per klassischen Komplettabschaltung über EVU Sperre.) Falls nicht halte ich den Vorschlag von "Borstel" für überaus smart, da er die Möglichkeit bietet die Anforderungen zu erfüllen und auch die Benefits abzuholen unter Nutzung der Bestandstechnik und somit mit minimalen (Änderungs-)Aufwand. Auch Besitzer von Bestandsanlagen könnten mit dieser Lösung ohne Umbau profitieren. Bitte bedenkt, dass das auch ein essentielles Verkaufsargument ist, dass eure Heizung die Chancen dieser Regelung nutzt und die Besitzer nicht frieren lässt, da eure Heizung im Falle des Falles nur die Leistung reduziert statt komplett abzuschalten. Grüße, Thorsten!
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