@rvjr schrieb: Kann ich jetzt in 2025 einen zusaetzlichen Zaehler installieren lassen, und trotzdem die Bestandsschutzregelung in Anspruch nehmen, um einen WP-Stromtarif nach "Modul 2" ohne die 4.2kW Drosserlung zu nutzen? Oder komm ich dann automatisch in die Regelungen fuer "Einbau nach 01.01.2024" (auch wenn lediglich der Zaehler danach eingebaut wurde) und muss mich um die Drosselung auf 4.2kW kuemmern? Da Deine Anlage vor dem 1.1.2024 in Betrieb ging, fällt die Anlage als Bestandsanlage noch nicht unter die Regelungen des §14a EnWG die für danach installierte Anlagen gelten. Also: Bei Dir gibts keine Drosselpflicht und auch keine Vergünstigungen nach Modul 1/2/3. Du kannst aber mit Deiner Bestandsanlage freiwillig auf die Regelungen nach §14a EnWG umstellen. Dann würde Deine Anlage wie eine nach dem 1.1.2024 installierte Anlage behandelt. Also u.a. Drosselpflicht und Vergünstigungen nach Modul 1/2/3. Wieviel Stromzähler Du hast und wann diese installiert wurden spielt für die Einstufung der WP (Bestandsanlage ja/nein) keine Rolle. Du kannst natürlich auch jetzt noch einen eigenen Stromzähler für die WP installieren lassen. Falls Du für die WP einen eigenen Vertrag möchtest. Doch damit bekommst Du dann mit einer Bestandsanlage dennoch nicht die Vergünstigungen von Modul 1/2/3.
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