Liebe Community, ich habe die existierenden Threads schon gelesen, konnte hier aber leider keine Antwort auf meine aktuelle Frage/Situation finden. Eine Bekannte hat folgende Ausgangslage: - Ölheizung Viessmann Vitola-u-e, Herstelljahr 1984 (Konstanttemperaturkessel) und ohne Außenfühler. Das Haus wird seit 30 Jahren bewohnt vom ehemaligen Eigentümer (Vater der Bekannten), 2005 hat meine Bekannte das Haus überschrieben bekommen, für den Vater ist ein lebenslanges Nießbrauchrecht eingetragen. Das Haus soll verkauft werden, nächste Woche steht der Notartermin an. Diese Woche meldet sich der neue Schornsteinfeger (der alte ging letztes Jahr in Rente) und teilt mit, daß die Heizung bis 01.02.2024 ausgetauscht sein muss. Da der aktuelle Bewohner laut Grundbuch nicht der Eigentümer ist und dadurch keine Ausnahmetatbestand erfüllt ist, hat das vermutlich so seine Richtigkeit. Der Käufer des Hauses wird komplett sanieren und die Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen. Dies wird aber nicht bis zur angegebenen Frist erledigt sein, sondern vermutlich eher 6 Monate in Anspruch nehmen. Der Kaminfeger möchte aber nur eine Frist bis 01.02.2024 geben. Welche sinnvollen Möglichkeiten gibt es hier? - nächrüsten einer anderen Steuerung (witterungsgeführt/Zeit)? - Ausnahmetatbestand im GEG geltend machen, sinngemäß: "nicht anzuwenden, wenn im Einzelfall wegen besonderer Umstände ein unangemessener Aufwand entstehen würde"? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe! Viele Grüße Patrick
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