Was deinen Fall angeht, da gab es zwei Konzepte, beide(!) sind absoluter 0815-Standard: 1.) Ein ungeregelter und ein geregelter Heizkreis (wie vorhanden) 2.) zwei geregelte Heizkreise So wie die Dinge liegen, wäre für dich der Fall 2 der richtige gewesen. Die Problematik, die sich hinter dem falsch gewählten Anlagenkonzept verbirgt, sollte dein Heizungsbauer kennen. Und das hätte er mit dir zumindest besprechen und die Konsequenzen klar machen müssen. Ich denke, es war eine - im Nachhinein betrachtet - falsche Entscheidung, die evtl. daraus resultierte, dass dein Heizungsbauer den Auftrag haben wollte und sich durch das teurere Konzept 2 die Chance auf den Auftrag nicht verderben wollte. Wie gesagt, du solltest das Problem mit intelligenten Heizkörperthermostaten in den Griff kriegen. Das mit den gesperrten Parametern sehe ich auch als Katastrophe an. Es dürfte dem allgemeinen "Sicherheitswahnsinn" geschuldet sein. Natürlich dürfte es Fälle gegeben haben, wo ein technisch völlig unbedarfter Endkunden den Frostschutz in seinem "Zelt" auf -10°C gesetzt hat und sich dann wunderte, dass Wasser bei 0°C gefriert und dann großen Schaden anrichten kann. Geh mal davon aus, wenn solche Fälle vor Gericht landen, bekommt der Heizungsbauer, evtl. auch der Hersteller, eine Teilschuld, weil der Kunde sich in jedem Fall mit seiner "Unwissenheit" herausreden kann. Die Aufhebung der Frostschutzgrenze (mit den beiden Parametern) mit der zumindest theoretischen Konsequenz eines Frostschadens, die nur durch den nachweißbaren Eingriff des Heizungsbauers entstanden sein kann, lässt sich dann im Nachhinein gut belegen. Da hätte dann der Endkunde vor Gericht ganz schlechte Karten. Hinweis: Bei meinem alten Buderus Gasbrennwertgerät GB112-43, Bj. 2000, konnte die sogenannte "Umschalttemperatur Abschalt-/Außenhaltbetrieb" von -10°C bis +10°C eingestellt werden. Wer es wollte, konnte also den Heizbetrieb nachts erst unterhalb einer Außentemperatur von -10°C beginnen lassen. Unabhängig davon griff aber der eigentliche Frostschutz bereits bei +1°C. Unter +1°C lief die Umwälzpumpe, und das konnte nicht abgestellt werden. Wie der Frostschutz bei neuen Buderus Heizungen geregelt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
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