Guten Morgen Erich, ich glaube hier wird einiges durcheinander geworfen. Die 70% Regelung betrifft den PV Wechselrichter, somit hat dies keinen Einfluss oder keinen Bezug zum Stromspeicher Vitocharge. Seit Anfang 2013 ist man in Deutschland dazu verpflichtet PV Anlagen die errichtet werden am Netzanschlusspunkt auf 70% Einspeisung der installierten PV Leistung zu begrenzen. Dies macht in der Regel der PV Wechselrichter mit dem Meter am Netzanschlusspunkt oder ein übergeordnetes Management System. Die Abregelung funktioniert heute dynamisch, sprich es kann im Gebäude die komplette PV Leistung genutzt werden und es wird am Netzanschlusspunkt darauf geachtet, dass nicht mehr als 70% eingespeist werden. Es gibt auch noch eine statische Abregelung. Falls die Kommunikation zum Meter am Netzanschlusspunkt oder zum übergeordneten Management ausfällt, muss sichergestellt sein, dass auch dann Max 70% ins Netz eingespeist werden. In dem Fall wird die komplette PV Anlage auf 70 % Leistung begrenzt. Wird also die dyn. Wirkleistungsbegrezung über die GridBox deaktiviert, greifen die Settings des Wechselrichters. Wenn dieser den Netzanschlusspunkt nicht erreicht, wird statisch geregelt. Wurde bei der GridBox die Funktion aktiviert und eine Begrenzung von 70% eingestellt, so werden die Parameter im Wechselrichter angepasst. Im Nachgang kann die Begrenzung nur im Wechselrichter >70% gestellt werden, was nur mit einem Rundsteuerempfänger ihres Energieversorgers zulässig ist. Ich hoffe das es bei ihnen nur ein Verständnisproblem gab und ihre Anlage nicht mehr als 70% ins Netz eingespeist hat. Beste Grüße Marc
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