Hallo Deibert, wenn ich es richtig verstanden habe, dürfte dein Problem nicht die geringfügige Beheizung sein. Wenn die Luft in dem Raum angesaugt wird, in dem auch die Heizungsanlage steht, hast du einen leichten Unterdruck im Raum. Das ist natürlich bei einer gleichzeitigt vorhandenen Feuerstelle keinesfalls zulässig. Du würdest Abgase der Brennstelle in den Raum saugen können. Anders sieht das aus bei reinem Umluftbetrieb der Wärmepumpe. Hier wird die gleiche Luftmenge angesaugt und abgegeben. Der Druck bleibt im Raum unverändert. Jetzt würde aber das Verbot greifen, dass der Aufstellort keinen Heizkörper besitzen darf. Die Verlustwärme der Heizung, die den Raum aufwärmt, spielt dabei keine Rolle, sondern ist eher positiv. Viele Grüße SISA
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