Hallo, ausgehend von der aktuellen Gesetzesdiskussion, nach der ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss, ist ja auch die Frage relevant zu beantworten, ob nicht die eigene bereits lfd. Hybridanlage, in meinem Fall eine Vitocladens 222-F, diesen Zielwert in der Realität errreicht oder nicht. Auch ist mir unklar , nach welcher Formel dies errechnet werden soll bzw. könnte. Mein Gedanke ist nun, von historischen Werten auszugehen und nicht von irgendwelchen theoretischen Faktoren wie COP usw. Die bisherigen Beiträge dazu zeigen ja auf, dass es sehr viele Einflußfaktoren gibt. Also los mit den Fakten : in 2022 habe ich folgende Verbrauchswerte gehabt: Flüssiggasverbrauch 440,1 cbm . Laut Lieferant entspricht dies bei einem Brennwert von 28,095 kWh/cbm und einer Zustandszahl von 0,95760 einem Wert von 11.840 kWh. Der Stromvebrauch für die Wärmepumpe war lt. seperatem Zähler 6.403 kWh in 2019 waren die Werte folgendermaßen (die Werte für 2020 und 2021 sind durch Baumaßnahmen nicht vergleichbar): Flüssiggasverbrauch 494,808 cbm (entspricht 13.314 kWh) Der Stromvebrauch für die Wärmepumpe betrug 7.100 kWh Jetzt ist meine Frage, wie hoch der %-Anteil Erneuerbarer Energie in den beiden Jahren war. Unser Stromlieferant liefert uns lt. Vertrag reinen Öko-Strom, dafür zahlen wir entsprechend mehr. Wenn die Berechnung eine reine 3-Satz-Aufgabe wäre, dann käme für 2019 und 2022 rund ein Wert von 35 % (7.100 / (13314+7100) raus, also viel zu wenig. Aber evtl. darf man garnicht so einfach rechnen, sondern anders . Wer kann da weiterhelfen ? Denn eines klar. Sollte dieses Ergebnis in etwa korrekt sein, müßte ich wenn die Vitocaldens defekt und nicht reparierbar sein, diese gegen eine andere austauschen. Weiter stellt sich die Frage, kann eine heutige neue Hybridanlage überhaupt diesen Wert von 65% über die Wärmepumnpe erreichen. Danke im voraus. Günther
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