Hallo luc27,
die Energiebilanz in der Regelung kannst du nicht zur Abrechnung heranziehen. Du benötigst eine Wärmemengenzählung für die Warmwasserbereitung und für den Heizbetrieb. Daraus und in Verbindung mit dem Warmwasserzähler für jede Wohnung, dem gesamt Stromverbrauch des Zählers der Heizung und der Wärmemengenzählung jeder einzelnen Wohnung für den Heizbetrieb kannst du eine genaue Abrechnung erstellen.
Beste Grüße °fl
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