Jede Maßnahme welche sich nicht innerhalb von 10 Jahren amortisiert ist per Definition unwirtschaftlich. Deshalb muß der Planer darauf hinweisen, ansonsten ist er in der Haftung. Hieraus erklärt sich auch, warum die Verwaltung von den Anforderungen der EnEV befreien muß (!), falls die Unwirtschaftlichkeit (Amortisation größer als 10 Jahre) nachgewiesen wird. Da sich dies aus dem Grundgesetz ableitet, kann keine Regierung das ohne 2/3 Mehrheit ändern. Hurra !!! Wie Franky bereits schreibt gibt es viele Gründe trotz dieser gesetzlich definierten Unwirtschaftlichkeit Anlagen zu installieren: Geringere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, Rendite (16 Jahre Amortisation sind rund 6% steuerfreie Verzinsung), geringerer Ausstoß von CO2, etc. Der Heizi hatte ja mit seinen 15-16 Jahren ja nicht unrecht. Daß die Anlage vorher teure Reparaturen erfordert wusste er vielleicht auch nicht. Der Solar Hype ist ja noch nicht so alt und die Erfahrungen trudeln erst ein.
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