Liebe Community, ich hatte mit den technischen Informationen aus der Community einen Förderantrag bei dem BAFA für die Brennstoffzelle PA2 gestellt. Nun kam die Rückmeldung mit umfangreichen Nachfragen: 'Sehr geehrter Herr Bretz, bei der Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen für die neue KWK-Anlage BrennstoffzellePA2 am Standort Kloschinskystraße 15, 54292 Trier habe ich festgestellt, dass diesbezüglich Klärungsbedarf besteht. Bitte legen Sie noch folgende Unterlagen vor bzw. beantworten nachfolgende Fragen: ∑ geeignete Herstellerunterlagen (z. B. technisches Datenblatt), aus denen die elektrische sowie die thermische Leistung, die Stromkennzahl, der Brennstoffverbrauch sowie der elektrische Betreibseigenverbrauch hervorgehen. Die vorliegende Einheitenzertifikat ist nicht ausreichend. ∑ Nachweis über die Hocheffizienz der KWK-Anlage (PEE) ∑ Für die Höhe des Zuschlagsanspruchs sowie die Bestimmung des Gesamtnutzungsgrades ist die elektrische (Netto-)KWK-Leistung maßgeblich. Bei dieser handelt es sich um die höchste an den Generatorklemmen abgebbare Wirkleistung einer KWK-Anlage, die unmittelbar mit der im KWK-Prozess höchstens auskoppelbaren Nutzwärme im Zusammenhang steht, abzüglich der für ihren Betrieb erforderlichen Eigenverbrauchsleistung (§ 2 Nummern 6e und 7 KWKG). Gemäß dem Regelwerk AGFW – Arbeitsblatt FW 308 – Zertifizierung von KWK- Anlagen – Ermittlung des KWK-Stromes – ist der elektrische Betriebseigenverbrauch jene elektrische Arbeit, die für den Betrieb der KWK-Anlage aufgewendet wird, KWK – 12000152 Seite 2 von 3 inklusive des Stromverbrauchs der unmittelbar dem Betrieb zugeordneten Neben- und Hilfsanlagen wie z. B. Speisewassererzeugung und –aufbereitung, Speisewasser- und Kondensatpumpen, Frischluftzufuhr, Brennstoffversorgung, Abgasreinigung, soweit vorhanden Blocktrafo, An- und Abfahrten, usw. (AGFW FW 308, Abschnitt 2.2.2 und DIN 6280–14 Abschnitt 3). Für die Berücksichtigung des Betriebseigenverbrauchs der Neben- und Hilfsanlagen ist es ferner unerheblich, ob dieser direkt durch die KWK-Anlage geleistet oder der hierfür erforderliche Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung bezogen wird; er ist in allen Fällen von der Brutto-KWK-Leistung abzuziehen. Der Stillstandseigenverbrauch außerhalb der Betriebszeit sowie der erweiterte Betriebsverbrauch für sonstige Einrichtungen und Anlagen am Standort (z. B. Fernwärme-, Umwälzpumpen, Weiterverarbeitung von Rauchgasreinigungsprodukten, Schlackeaufbereitung) zählen hingegen nicht zum Betriebseigenverbrauch der KWK- Anlage. Aus den eingereichten Antragsunterlagen kann ich weder die elektrische (Netto-)KWK- Leistung noch den Betriebseigenverbrauch der KWK-Anlage entnehmen. Die gegenwärtige Aktenlage legt nahe, dass es sich bei der im Antrag und den Herstellerunterlagen aufgeführten elektrischen KWK-Leistung/Nennleistung um die elektrische Brutto-KWK-Leistung, ohne Berücksichtigung der Leistung für die Hilfsantriebe, handelt. Ihre Angabe, dass die elektrische Netto-KWK-Leistung auch der elektrischen Brutto- KWK-Leistung entspricht, ist in Anbetracht meiner obenstehenden Ausführungen zum Betriebseigenverbrauch nicht nachvollziehbar. Daher bitte ich Sie um Vorlage geeigneter Unterlagen des Herstellers, aus denen insbesondere der elektrische Betriebseigenverbrauch der KWK-Anlage sowie die elektrische Netto-KWK-Leistung eindeutig hervorgehen, beispielsweise durch Messdokumentationen einer Leistungsmessung. Können keine Herstellerunterlagen zur Bestimmung der erforderlichen Kennzahlen vorgelegt werden, ist ein nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erstelltes Sachverständigengutachten über die Eigenschaften der KWK-Anlage, die für die Feststellung des Vergütungsanspruchs relevant sind, vorzulegen (§ 10 Absatz 2 Nummer 4 KWKG). Für den Eingang Ihrer Antwort habe ich den 29.12.2025 vorgemerkt. Sollten bis zum genannten Datum die Antragsunterlagen nicht vollständig vorliegen, behalte ich mir vor, nach Aktenlage zu entscheiden. Sie müssen dann mit der Ablehnung Ihres Antrags rechnen. Gibt es die entsprechenden Informationen und Unterlagen als Download zum Einreichen? Herzlichen Dank für die Hilfe Bernd
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