Guten Abend, ich habe eine Frage als Grundlage zur Diskussion:
http://www.viessmann-community.com/t5/Experten-fragen/qa-p/qanda_anlagenbetreiber
Bei mir handelt es sich um eine neue Komplettanlage die vom Fachbetrieb installiert wurde in einem Neubau,sogennanter großer Werksvertrag denke ich dürfte zutreffen.
Laut Bedingungen der Viessmann Garantie ist nach Absatz 5 b) r die Vorgabe eine egelmäßige Wartung und Ersatz der Verschleißteile seit der Inbetriebnahme nach den Vorgaben von Viessmann durchführen zu lassen.
Nun habe ich eine Vitocal 200-S, Typ AWB-AC ,201.B07 (5,6 kW) Split-Gerät, mit 300 Liter Brauchwasser-Speicher
und Außeneinheit Wärme und wüßte gerne dazu die geforderten Wartungsintervalle seit Abnahme, da ich nicht fündig werde.
Können Sie mir weiterhelfen ?
Freundliche Grüße
A.Zimmermann
Jede Heizungsanlage sollte 1 x jährlich gewartet werden.
Dabei geht es nicht nur im das Heizgerät selbst sondern auch um periphäre Bauteile wie Ausdehnungsgefäß, Schmutzfänger usw. die regelmäßig (jährlich) gewartet werden sollten.
Ein jährlicher Eingriff in den Kältekreis ist nicht notwendig. Hier reicht meist das Auge zur Beurteilung.
Wenn Kältemittel entweicht, tritt auch immer Verdichteröl als Aerosol mit aus.
Sind alle Kältemittelbauteile staubtrocken und nicht ölig ist alles in bester Ordnung .
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