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Worst Case Szenario Körperschall und Geräusche | "Fachbetrieb" missachtet jegliche Montagehinweise und plant Anlage falsch

Folgende Situation:

Hauskauf im März 2021 (Einfamilien-Reihenmittelhaus in schwedischer Holzbauweise (Wände zum Nachbarn 20 cm Stahlbeton, Rest Holz / Baujahr 1981).

Da vorher Nachtspeicher vorhanden war, haben wir uns Angebote von drei Fachbetrieben kommen lassen, um die Frage zu klären, ob es eher Gas oder eine Luft-WP werden soll.

Aufgrund der Förderung und der Erschließung von Gas, fiel die Entscheidung dann nach Begehung und Angebot eines der drei Fachbetriebe, auf die Wärmepumpe.

Da unsere Nachbarn Sorge bzgl. der Lautstärke der WP hatten, haben wir unsere Bedenken dem Fachbetrieb mitgeteilt. Ebenso stand die Frage bzgl. der 3,5 m bis zur Grundstücksgrenze im Raum (die wir an keiner Stelle haben.)

Der Fachbetrieb hat daraufhin einen Außendienstmitarbeiter der Fa.Viessmannn hinzugezogen, damit er sich die Örtlichkeit anschaut und in beratender Funktion tätig wird.

Nach dem Ortstermin war relativ schnell klar, dass die WP auf´s Flachdach kommt. Der Schall würde nach oben hin reflektiert werden und unsere Bedenken bzgl. Körperschall wären unbegründet, da zweifach entkoppelt.

Guter Dinge haben wir die Heizungsanlage einbauen lassen und waren umso erschrockener, als bereits in der ersten Nacht der Verdichter ansprang.

 

Die Nachbarn fingen nachts an zu toben und auch wir standen senkrecht im Bett.
Das komplette Haus ist am dröhnen und man spürt besonders beim An- und Herunterfahren des Verdichters, dass bestimmte Drehzahlen stärkeren Körperschall erzeugen.
Unsere Bedenken habe sich also bewahrheitet und wir haben seit knapp 3 Monaten eine Anlage, die quasi von 20 - 8 Uhr außer Betrieb ist.

 

(Dazu kommt, dass die Pumpe des Innengerätes vom ersten Tag an geklappert und ein über 2 Etagen hörbares "Staubsaugergeräusch" von sich gegeben hat. Vor 3 Wochen wurde die Pumpe erneuert und macht nun erneut dieses saugende Geräusch.

Ebenso bricht mehrfach am Tag das WLAN-Modul die Verbindung ab und ist nur durch das Ziehen des Netzsteckers zu resetten)

 

Der Fachbetrieb hat nach der Beanstandung des Körperschalls der ersten Nacht unmittelbar am nächsten Tag versucht über Stücke aus Gummimatten die Wärmepumpe von der Konsole zu entkoppeln. (siehe Fotos).

Leider hat dies nur mäßigen Erfolg gebracht. Da wir nun durch einen Sachverständigen eine Begutachtung haben durchführen lassen, kamen unzählige Verstöße gegen die Montageanleitung ans Tageslicht.

Scheinbar hat der Fachbetrieb die Anlage überhaupt nicht geplant, sondern einfach "ins Blaue hinaus" installiert.

Folgende Abweichungen sind unter anderen bekannt:
- Keine Ölhebebögen vorhanden
- Keine Leitungsdurchführung mittels Schwanenhals und engem Radius (hier kommt es durch die Leitungen und Kontakt zum Schwanenhals zu den Hauptvibrationen, die sich auf das gesamte Holzdach übertragen)
- Keine Rohrbögen zur Schwingungskompensation eingebaut
- Montage auf Holzdach mit einem Flächengewicht von ca. 48kg/m² anstatt der vorgeschriebenen min. 250kg/m²

- WP zur Konsole nachträglich versucht zu entkoppeln

- Windlast möglicherweise nicht berücksichtigt

- Leitungen mittels Kabelbinder an vorhandene Abwasserleitungen befestigt, anstatt entkoppelte Schellen fest zu verbauen

- Leitungen mit Kabelbinder am Abwasserrohr der WC-Konsole befestigt (siehe Foto vom Bad)

- keine Einbindung in den Blitzschutz

 

Es wurden quasi unzählige Punkte auf Seite 12 und 24 der Montageanleitung missachtet.

 

Wir sind nun absolut daran interessiert, wie die Fa.Viessmann diese Situation beurteilt und würden uns eigentlich wünschen, dass die Fa.Viessmann sich vor Ort über die von Tag 1 an, nicht nutzbare Heizungsanlage ein Bild macht und uns in irgendeiner Form vor einem Gerichtsverfahren gegen den Einbaupartner bewahrt.

Aktuell sehen wir aber keinen anderen Ausweg und gehen stark davon aus, dass der Fachbetrieb die ganzen Mängel nicht abstellen wird / abstellen kann (zumal auch einige Wände schon wieder komplett verschlossen wurden und die Mängel erst später festgestellt wurden) und wir den Rechtsweg beschreiten müssen.

 

Beste Grüße

M.

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Hallo Coalesce,

 

wie sollen wir dich davor bewahren, gegen deinen Fachbetrieb vorzugehen. Unsere Servicetechniker sind keine Gutachter und sie werden vor Ort auch nicht als Gutachter auftreten. Unsere Techniker können gerne vor Ort unterstützen. Die Beauftragung dafür muss jedoch durch einen Fachbetrieb bei unserem Technischen Dienst vorgenommen werden. 

 

Ansonsten hoffe ich natürlich, dass du dich mit deinem Fachbetrieb einigst und die durch deinen Gutachter festgestellten Mängel behoben werden. Gerne kannst du uns hier dazu auf dem Laufenden halten.

 

Viele Grüße
Flo

Hallo Herr Schneider,

 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Es ist aber doch so, dass jede Person aus einem bestimmten Gewerk Sachverstand besitzt und sich über eine Sache ein Urteil bildet. Das diverse Mängel vorliegen hat mir ja der Techniker vor Ort bereits bestätigt, als er die Pumpe im Innengerät ersetzt hat, jedoch kein Wort darüber im Abschlussbericht erwähnt. Da nun z.B. erneut die Pumpe laute Geräusche macht und scheinbar wieder der gleiche Defekt vorliegt, liegt für mich die Vermutung nahe, dass z.B. durch die fehlenden Ölhebebögen die Pumpe ständig überlastet wird.

Zumindest steht in der Montageanleitung, dass die Anlage beschädigt werden kann, wenn keine Ölhebebögen gesetzt werden.

 

Und wenn solch ein Mangel vorliegt, welcher eindeutig von einem Techniker erkannt und bestätigt wurde, erschließt sich mir dann wiederum nicht, wieso dies nicht von ofizieller Seite (in diesem Fall der Hersteller) ausgesprochen werden darf.

 

Es muss doch auch im Interesse der Fa.Viessmann liegen, dass es nicht zu Rufschädigung durch stümperhafte Einbaupartner kommt, die Anlagen weder nach Norm, noch nach Herstellervorgaben verbauen.

 

Ich habe auch hier im Forum die Information bekommen, dass die Leitungen auf dem Dach nicht vor UV-Strahlung geschützt verbaut wurden (z.B. durch zusätzlicher Ummantelung). Auch hier müsste doch Ihr fachliches Auge anspringen und die Möglichkeit bestehen zu sagen: "Ja, das ist korrekt, dass mit Zerstörung der Isolierung durch UV-Strahlung zu rechnen ist."

 

Naja, wie gesagt... erschließt sich mir nicht alles so ganz und macht mich sehr unzufrieden, dass ich hier als Endkunde eines teuren Premiumproduktes, welches von Beginn an nie richtig funktionierte, weniger Rückendeckung bekomme, als ein Einbaupartner.

 

Beste Grüße
 M.

Was du verlangst sind zum Teil Gutachteraufgaben und unsere Techniker sind wie bereits erklärt keine Gutachter. Wie hoch sind denn die Kälteleitungen auseinander? Ein Hebebogen muss gemacht werden, wenn die Leitung senkrecht länger als 5 m ist. 

 

Viele Grüße
Flo

Ich denke, dass wir uns hier im Kreis drehen, besonders da hier eindeutig der Begriff, die Aufgaben bzw. Voraussetzungen und die Kompetenzen eines Sachverständigen bzw. Gutachters nicht klar sind.

 

JEDE auf ihrem Fachgebiet ausgebildete Person ist eine sachverständige Person und darf als "Sachverständiger" auftreten. Und diese Personen dürfen ohne wenn und aber eine ausgeführte Arbeit begutachten, sich ein Urteil darüber bilden, Soll- und Istzustand vergleichen und zu einem anschließendem Fazit kommen, was anderen Personen mitgeteilt werden darf.

Sollten Techniker der Fa.Viessmann keine Sachverständigen sein, frage ich mich, auf welchem Gebiet sie denn ausgebildet wurden, wenn denn nicht im Bereich des Anlagenmechanikers für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.

Trotzdem vielen Dank für die Mühe, ich werde berichten, wie der Fall ausgegangen ist.

Hallo M.

 

schon der fehlende "UV Schutz" über den Heißgasleitungen/Kältemittelleitungen auf dem Flachdach ist eine katastrophale Montageausführung! Das Dämmmaterial wird spröde, reist ein und lässt Regen eindringen und dann ist Schluss mit Lustig. Von fehlender Dämmung wollen wir gar nicht reden! Laut einzelner "Fachhandwerker" ist das ja ausreichend gedämmt.

Meiner Meinung nach aber überhaupt nicht ausreichend! Du wirst bestimmt im Winter kein Schnee im Bereich der Leitungen liegen haben.

Da muss vieles nachgebessert werden!

Und ich vertrete auch die Meinung, ein Viessmann Kundendiensttechniker muss auf solche Missstände hinweisen.

 

Viel Erfolg.

Sonnige Grüße

Thilo