Die Stadt München verlangt bei der Aufsellung der Außeneinheit nicht nur 3 m Abstand vom öffentlichen Grund, sondern auch die Einhaltung der Baulinie bzw. eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan, die nach mündlicher Auskunft der Lokalbaukommission eher nicht erteilt wird. Hat jemand Erfahrung?