Hallo zusammen,
bei Verwendung von R290 ist das Vorhandensein eines Regenfallrohrs im Schutzbereich nicht erlaubt.
Was ist der genaue Grund hierfür? Spielt es eine Rolle, ob das Fallrohr in die Kanalisation entwässert oder einfach nur in den Garten?
Falls diese Unterscheidung nicht relevant ist, würde eine Verlegung des Rohres um die Ecke auf die Giebelseite (optisch allerdings sehr unschön) den Bestimmungen genügen oder greift auch dort wieder die 1m-Regel?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Hallo,
eine Antwort auf diese Frage würde mich auch interessieren.
Viele Grüße
Viessie18
Hallo @unettel ,
das Propan (R290) ist schwerer als Luft und in der Außenanlage sind meines Wissens nach etwa 2kg enthalten.
Die "Gefahr" ist nun, dass sich bei einer Leckage das Propan in Senken (Lichtschacht , Kanalisation) sammeln könnte und dann mit der Luft ein explosives Gemisch gebildet wird.
Deswegen mussten wir einen Lichtschacht direkt neben unserer Außeneinheit auch mit einer aufgeklebten Plexiglasscheibe Luftdicht versiegeln.
Wenn das Fallrohr nicht(!) in die Kanalisation geht, sondern in den Garten abläuft, dann ist dort ja keine Mulde, in der sich Propan sammeln könnte. Das dürfte dann kein Problem sein. Wenn es aber in eine Kanalisation mündet, dann könnte ja unter umständen das Propan aus der Außeneinheit am Fallrohr entlang durch eine Schadstelle in das Fallrohr und somit in die Kanalisation gelangen. Das soll nicht passieren, daher der Sicherheitsbereich.
Ich persönlich finde diese Gefahr total überbewertet. Denn ein Gasgrill wird häufig mit einer 11kg Propangasflasche betrieben. In der WP Außeneinheit sind gerade mal 2kg.
Aber so sind nun mal die aktuellen Sicherheitsvorschriften.
Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen.
Viele Grüße,
Christof
Hallo Christof,
vielen Dank. Da war ja eine Ölheizung aufzustellen ein Kinderspiel. :-).
Ein Fallrohr zu versetzen ist mehr als schwierig. Gibt es hierfür auch einen Workaround wie z.B. einer Abdichtung, ähnlich dem Plexiglas über Deinem Schacht?
VG
Viessie18
Ich weiß es leider nicht. Aber vielleicht reicht es aus, den Boden um das Fallrohr herum zu einem Kegel aufzuschütten. Da Propan schwerer ist als Luft, müsste es am Kegel entlang "herunterfließen" und wird so von dem eigentlichen Fallrohr weggeführt.
Im Falle einer Leckage steht das Propan ja nicht unter Druck. Sobald es die Rohre verlässt entspannt es sich. Und jeder Windstoß verteilt es sofort.
Viele Grüße,
Christof
Hallo,
hier darf die Anleitung nicht missverstanden werden. Es geht um die folgende Passage:
...Einläufe in Abwassersysteme, Fallrohre und Abwasserschächte usw. ...
Hierbei wird nicht gemeint, dass Regenfallrohre nicht im Schutzbereich sein dürfen, sondern Einläufe in Fallrohren. Wenn das Fallrohr komplett geschlossen ist, kann dementsprechend auch kein Propan eintreten.
Viele Grüße
Flo
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