Hallo, ausgehend von der aktuellen Gesetzesdiskussion, nach der ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss, ist ja auch die Frage relevant zu beantworten, ob nicht die eigene bereits lfd. Hybridanlage, in meinem Fall eine Vitocladens 222-F, diesen Zielwert in der Realität errreicht oder nicht. Auch ist mir unklar , nach welcher Formel dies errechnet werden soll bzw. könnte.
Mein Gedanke ist nun, von historischen Werten auszugehen und nicht von irgendwelchen theoretischen Faktoren wie COP usw. Die bisherigen Beiträge dazu zeigen ja auf, dass es sehr viele Einflußfaktoren gibt.
Also los mit den Fakten :
Jetzt ist meine Frage, wie hoch der %-Anteil Erneuerbarer Energie in den beiden Jahren war. Unser Stromlieferant liefert uns lt. Vertrag reinen Öko-Strom, dafür zahlen wir entsprechend mehr.
Wenn die Berechnung eine reine 3-Satz-Aufgabe wäre, dann käme für 2019 und 2022 rund ein Wert
von 35 % (7.100 / (13314+7100) raus, also viel zu wenig.
Aber evtl. darf man garnicht so einfach rechnen, sondern anders . Wer kann da weiterhelfen ?
Denn eines klar. Sollte dieses Ergebnis in etwa korrekt sein, müßte ich wenn die Vitocaldens defekt und nicht reparierbar sein, diese gegen eine andere austauschen.
Weiter stellt sich die Frage, kann eine heutige neue Hybridanlage überhaupt diesen Wert von 65% über die Wärmepumnpe erreichen.
Danke im voraus.
Günther
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @GMeier
Hallo, ausgehend von der aktuellen Gesetzesdiskussion, nach der ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss, ist ja auch die Frage relevant zu beantworten, ob nicht die eigene bereits lfd. Hybridanlage, in meinem Fall eine Vitocaldens 222-F, diesen Zielwert in der Realität errreicht oder nicht. Auch ist mir unklar , nach welcher Formel dies errechnet werden soll bzw. könnte.
ich habe @thorsten_ ja bereits geschrieben dass die in dem von ihm zitierten Entwurf sehr konkret auf die Wärmeleistungen eingegangen wird. Dabei sind "reale" Werte von keinerlei Interesse, es geht nur um Auslegungsdaten. Und wichtig: es geht bei den 65% um die "thermische bereitgestellte Leistung" also um Nennwerte auf thermischer Seite. Ja, das ist sicher unlogisch, aber aus bürokratischer Sicht verständlich. Denen reichen also ein paar technische Datenblätter und nicht etwa deine Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre (oder so ...).Und Strom wird wohl immer als "aus erneuerbaren Energien hergestellt" betrachtet (hmm, ja.... wieso eigentlich?)
Ach ja, auf Hybridheizungen wird im Übrigen auch genau eingegangen, und zwar in § 71h: https://www.geg-info.de/geg_novelle_2024/071h_%a7_anforderungen_waermepumpen_hybridheizungen.htm
Da steht dann:
"In dem Fall des § 71 Absatz 2 Nummer 5 (also Gas-Hybridheizung) muss zusätzlich die thermische Leistung der Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Heizlast des von der Wärmepumpen-Hybridheizung versorgten Gebäudes oder Gebäudeteils betragen. Die Anforderung nach Satz 2 gilt als erfüllt, wenn die Leistung der Wärmepumpe beim Teillastpunkt „A“ nach DIN EN 14825 mindestens 30 Prozent der Leistung des Spitzenlasterzeugers entspricht."
Ich habe zwar keine Ahnung was dieser ominöse "Teillastpunkt A" konkret bedeutet (auch Tante Google hilft da nicht weiter) aber 30% der Leistung des Gaskessels wird die WP ja wohl immer bringen.
Also mach es dir nicht zu schwer, wird schon gutgehen. Probleme haben eher die, die keine Wärmepumpe haben ...
Gruß Michael
mit Vitocal 200-A und Vitodens 200-W als Hybridheizung 🙂
Der Verbrauch spielt auf jeden Fall keine Rolle!
Du kannst versuchen, im GEG Entwurf §71 zu verstehen, ob von der Leistung der Heizanlage oder der Heizlast des Hauses auszugehen ist. 😉
Bezogen auf das aktuelle Gesetz und die vorrangige Zielsetzung des GEG stimme ich im ersten Schritt zu, allerdings werden dort zunächst für die bauliche Planung Vorgaben gemacht. Sicherlich war nicht der §71 sondern §72 GEG (Betriebsverbot ab 1.1.26) gemeint. Aber egal welche Faktoren für die zu errichtgende Gebäude benutzt werden, daraus ergeben sich irgendwelche maximal zulässigen fossilen Mengen. Und diese sind letztendlich voraussichtliche Verbräuche.
In § 20 "Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes", auf den letzendlich für Wohngebäude immer quer verwiesen wird, ist der eigentlich relevante § für die baulichen Vorgaben.
Doch letztendlich ist m.E. eines doch logisch. Am Ende dieser ganzen Berechnungen, für welche Gäudearten auch immer, muß sich eine Verbrauchsmenge ergeben, die sich aufteilt in fossil bzw. nicht-fossil (und fossil darf max. 35% sein).
Um zu meiner Fragestellung zurückzukehren. Sind die bei unserer Heizung vorliegenden Ist-Jahresmengen irgendwie noch umzurechnen mit Faktoren, die den CO2 -Anteil berücksichtigen oder kann ich nur die kWh nehmen. In meinem Ist-Fall war für den Strom Null CO2 anzunehmen, aber wieviel für Flüssiggas ?
Hallo @thorsten_
ich finde das steht da sehr genau beschrieben:
"(1) Heizungsanlagen, die zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude eingebaut oder aufgestellt werden, müssen mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien ... nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b bis 71h erzeugen."
Also es geht um die thermische Leistung und NICHT um die verbrauchte Energie (Gas, Strom etc. pp.), und zwar um die "bereitgestellte" Wärme, also um die Leistung der Heizanlage.
Hallo @GMeier
Hallo, ausgehend von der aktuellen Gesetzesdiskussion, nach der ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss, ist ja auch die Frage relevant zu beantworten, ob nicht die eigene bereits lfd. Hybridanlage, in meinem Fall eine Vitocaldens 222-F, diesen Zielwert in der Realität errreicht oder nicht. Auch ist mir unklar , nach welcher Formel dies errechnet werden soll bzw. könnte.
ich habe @thorsten_ ja bereits geschrieben dass die in dem von ihm zitierten Entwurf sehr konkret auf die Wärmeleistungen eingegangen wird. Dabei sind "reale" Werte von keinerlei Interesse, es geht nur um Auslegungsdaten. Und wichtig: es geht bei den 65% um die "thermische bereitgestellte Leistung" also um Nennwerte auf thermischer Seite. Ja, das ist sicher unlogisch, aber aus bürokratischer Sicht verständlich. Denen reichen also ein paar technische Datenblätter und nicht etwa deine Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre (oder so ...).Und Strom wird wohl immer als "aus erneuerbaren Energien hergestellt" betrachtet (hmm, ja.... wieso eigentlich?)
Ach ja, auf Hybridheizungen wird im Übrigen auch genau eingegangen, und zwar in § 71h: https://www.geg-info.de/geg_novelle_2024/071h_%a7_anforderungen_waermepumpen_hybridheizungen.htm
Da steht dann:
"In dem Fall des § 71 Absatz 2 Nummer 5 (also Gas-Hybridheizung) muss zusätzlich die thermische Leistung der Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Heizlast des von der Wärmepumpen-Hybridheizung versorgten Gebäudes oder Gebäudeteils betragen. Die Anforderung nach Satz 2 gilt als erfüllt, wenn die Leistung der Wärmepumpe beim Teillastpunkt „A“ nach DIN EN 14825 mindestens 30 Prozent der Leistung des Spitzenlasterzeugers entspricht."
Ich habe zwar keine Ahnung was dieser ominöse "Teillastpunkt A" konkret bedeutet (auch Tante Google hilft da nicht weiter) aber 30% der Leistung des Gaskessels wird die WP ja wohl immer bringen.
Also mach es dir nicht zu schwer, wird schon gutgehen. Probleme haben eher die, die keine Wärmepumpe haben ...
Gruß Michael
mit Vitocal 200-A und Vitodens 200-W als Hybridheizung 🙂
Danke an Alle die mir da weitergeholfen haben. Ich habe versehentlich das GEG von 2020 erwischt. Wußte nicht, dass dies identisch benannt wird wie der aktuelle Entwurf.
Schaue mir das interessehalber alles nochmal durch, aber ich habe verstanden, wie das politisch gesteuert werden soll. Wahrscheinlich auch anders garnicht in der Praxis möglich.
Gruß Günther
Die Leistung der Wärmepumpe beim Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 hängt von der Nennleistung der Wärmepumpe ab. Gemäß der Norm muss die Wärmepumpe im Teillastbetrieb A eine Leistung von 50% der Nennleistung erbringen. (Quelle: ChatGPT)
Losgelöst davon was und wie das GEG den Neu-Einbau regelt, wäre doch interesseant, ob eine bereits bestehende Heizanlage das Kernkriterium 65 % Anteil Erneuerbare Energien aktuell erreicht,
Deshalb folgender Rechenweg als Diskussionsgrundlage:
Ist diese Rechnung und Überlegung fachlich ok ?
Hallo @GMeier
ich denke, dass dein Ansatz zur Berechnung im Ganzen fachlich korrekt ist, ich würde bei mir auch so rechnen. Interessant wäre noch (wenn man es genau wissen will), woher bei dir der Wert COP=3,1 kommt. Meine Vitocal 200-A hat ja eine eingebaute "Berechnung" der JAZ (was auch notwendig ist für deren Zuschussfähigkeit), aber leider stimmt diese angezeigte Zahl nach meinen Messungen nicht mit der Realität überein (ich habe einen eigenen Stromzähler nur für die Vitocal, sowie einen geeichten Wärmemengenmesser). Der angezeigte Wert derJAZ ist derzeit 4,0, der gemessene 3,4. Die (bei mir ja getrennte) Gasheizung samt WW wird messtechnisch nicht erfasst, außer eben dem Gaszähler. Aber auch das ist lt. Aussagen Viessmann egal, wichtig ist nur der "angezeigte" Wert 🙂
Aber davon mal abgesehen sind alle diese Berechnungen nicht von (bürokratischer) Bedeutung, da für alte Anlagen ja bis zu einem gewissen Zeitpunkt Bestandsschutz besteht und danach immer die dann gültigen neuen Bestimmungen gelten. Und da sind neben den besagten 65% noch einige weitere Punkte aus dem derzeitigen Entwurf zum GEG2024 zu beachten, am besten selber mal nachlesen und staunen ...
Gruß Michael
Also den COP Wert habe ich aus der technischen Beschreibung von Viessmann (s. Anlage in Zeile 8), dort steht als unterster Wert 3,24 (habe aus vermeintlicher Erinnerung 3,1 notiert).
Andererseits habe ich eine Zeitlang mal die kWh Mengen aus der Energiebilanz (Anzeige Vitotronic) für Heizen Strom und WW Strom addiert und dies mit dem echten Stromverbrauch Wochenweise verglichen. Da kommt ein Faktor je nach Jahreszeit zwischen 2,8 - 4,5 heraus. Ergibt ein solcher Vergleich den realen COP ?
Dann wäre als Durchschnitt 3,1 sehr bescheiden und zu Ungunsten der Wärmepumpe.
Gruß Günther
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