Guten Abend,
meine Anlage steht jetzt seit Sep. 2021 und hat inzwischen den 5. Inverter drin Aufgrund der 3x täglichen EVU-Sperre, sprich harte Abschaltung!
Ist hier nachzulesen: Viessmann Climate Solutions Community - Viessmann Climate Solutions Community
Aus diesem Grund frug ich beim Netzbetreiber an, ob ich meine Anlage nicht nach § 14a EnWG umbauen lassen kann.
Klar sagte Dieser und verwies mich an einen Fachbetrieb meiner Wahl.
Mein erster Impuls war, einfach den Abschaltschütz ausbauen zu lassen, aber den EVU-Kontakt weiter zu nutzen. Dadurch müsste ja die Anlage auch während der EVU-Sperre keinen Strom ziehen auf dem Drehstromanschluss des Verdichters und der Zusatzheizung, aber eben den Inverter zu schützen, weil er nicht ständig hart abgeschaltet wird.
Ein angefragter Elektriker rief mich dann und er erzählte mir was von Energiemanagementsystemen und haste nicht gesehen.
Das mit § 14a EnWG die Leistung steuerbar reduziert werden muss nach Bedarf ist ja klar.
Geht das überhaupt mit meiner Anlage oder ist Variante 1 die einzige und evtl. bessere Wahl?
Wäre für jede weitere Hilfe sehr dankbar. Das Prinzip ist klar, aber die Informationen sind nur verwirrend.
Vielen Dank
VG
ennimann
Hier kannst du zum Thema §14a nachlesen, falls Flo_Schneider meine Frage von heute antwortet.
Gruß/ stev
Guten Morgen,
vielen Dank, schau ich mir heute mit an.
VG
ennimann
Nabend,
ja, den Beitrag hatte ich schon gelesen, nochmal vielen Dank.
Normalerweise bräuchte ich doch bei meiner Anlage gar keine Leistungssteuerung, da der Verdichter keine 1,5KW braucht und nur die Heizstäbe, sind bei mir immer deaktiviert, max. 3x3KW im Fall, dass der Verdichter kaputt ist, mit > 4KW laufen würden, was sich ja aber mit dem Parameter 7907 Max. Leistung Heizw.-Durchlauferhitzer = 1 (3KW) erledigt hätte.
Oder, wenn EVU Sperre weiterhin nötig dann mit Parameter 790A Leistung für Heizw.-Durchlauferh. bei EVU-Sperre = 1 (3KW).
Sehe ich das richtig oder habe ich hier einen Denkfehler?
Wozu sollte ich also einen Eingriff in die Leistungsregelung einbauen lassen, wenn ich eh nie über die 4KW komme?
In der aktuellen Software 4516 finde ich zumindest nichts, was das überhaupt bewerkstelligen könnte.
Danke für weitere Infos
Einen schönen Abend allen
ennimann
Seit 2024 ist verpflichtet, WP steuerbar nach §14a EnWG von EVU zuzustimmen. Bei mir wolle ich von Flo_Schneider wissen, ob SmartGrid und §14@ beide parallel laufen kann, falls EVU doch Begrenzung in der Zukunft bei mir durchsetzen wird. Zumal Software 2440 ist diese Einstellung §14a freigegeben.
Bei dir kann anstatt Hard Abschaltung (EVU sperren) durch Einstellung §14a ersetzen, somit läuft WP unter 4,2 KW weiter, falls EVU Signal kommt. Das ist meine Idee dahinter.
Leider hat Flo_Schneider meine Frage meine Frage (Link oben) noch nicht beantwortet. Aber du kannst dort fragen, ob Einstellungen §14@ mit Software funktionieren. Falls Ja, kannst du schon umstellen, um Hard Abschaltung zu vermeiden.
Gruß/ stev
Hi,
nein, die harte Abschaltung kann ich aktuell bei der EVU-Sperre nicht verhindern, da bei mir ein Schütz schaltet und den Drehstrom vom Verdichter/Inverter und Heizstab nimmt.
Der EVU-Sperre Kontakt ist parallel natürlich trotzdem angeschlossen, damit die Anlage das auch weiß, dass eine EVU-Sperre anliegt.
VG
ennimann
Hallo ennimann,
ich verstehe, Jahr 2021 ist übrig: WP mit Harte Abschaltung wie folgt anzuschließen:
Funkrundsteuerempfänger von Netzbetreiber (EVU) --> Hilf Schütz --> 3 Phase Schütz --> WP inkl. Verdichter, Umrichter, Heizstab,...
Für §14a EnWG kommst du nicht vorbei, an Netzbetreiber (über Elektriker) zu Wenden.
Ich habe eine interessante Artikel "Hinweise zum Anschluss von WP als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des §14a EnWG" von bwp gefunden, damit kannst du über §14a und denen Prozess zu vertiefen.
Rest kann ich dir nur empfehlen, mit deinem Elektriker zu sprechen, mehr kann ich nicht mehr Hilfen.
Gruß/stev
Klasse, ich danke Dir sehr.
VG
ennimann
EDIT
Jetzt bin ich auch nicht schlauer!
- kann mir denn bitte Keiner sagen WIE ich eine 333-G steuerbar bekommen soll und was ich da konkret dafür benötige<
- die Anlage hat doch nur den Schalteingang für die EVU-Sperre
- Steuerbar müssen doch nur Verbraucher sein, die mehr als 4,2KW beziehen, alles darunter wird doch 24/7 vom Netzbetreiber garantiert geliefert
Noch mehr so ein Mist. Hauptsache die Leute verrückt machen!
Ich denke deine Anlage wird sich softwaremäßig diesbezüglich nicht mehr anpassen lassen. Deshalb wird es nur 100 % oder 0 % über Schaltung EVU-Kontakt geben. Allerdings kannst du den Rundsteuerempfänger ausbauen lassen, der durch einen Smartmeter und eine FNN-Steuerbox ersetzt werden muss, die über eine Relais dann die WP (EVU-Kontakt) schaltet auf 0 Leistung. Allerdings darf das der Netzbetreiber dann nur noch, wenn das Netz überlastet wäre, was kaum vorstellbar sein dürfte. Du brauchst einen Elektriker, der sich mit dem Thema Smartmeter und FNN Steuerbox auskennt. So zumindest mein angelesener Wissensstand.
Da der Umbau durch den Netzbetreiber beauftragt werden kann, müssten die dir einen entsprechenden Elektriker benennen können. Das Problem wird sein, das bis dato dein Netzbetreiber diesbezüglich noch 0,0 Erfahrungen hat und dich deshalb mit Verweis auf Elektriker abbloggt.
Ich habe hier im Forum auch von noch keiner einzigen Anlage gelesen, die gem. Par. 14a verkabelt wurde. Derzeit wird z.B. bei der Vitocal 25x gerade mal das Softwareupdate ausgerollt, das dies ermöglichen soll.
Dreh den Spieß doch mal um und schreibe deinem Netzbetreiber, er soll den Rundsteuerempfänger ausbauen und durch einen Smartmeter mit FNN Steuerbox austauschen, weil du in den Genuss der vergünstigten Netzentgelte kommen willst!
VG
DAS ist doch mal genau das, wonach ich gesucht habe und trotzdem stellt sich mir die Frage, wozu noch ein Smartmeter und FNN Steuerbox, wenn die Anlage, vom "Fachmann" konfiguriert, kein 4,2KW zieht.
Ich frage den Netzbetreiber mal danach an. Bin gespannt.
Das würde ja mein Problem 1:1 lösen, dass wirklich nur im absoluten Notfall, der Verdichter hart ausgeschaltet wird.
Vielen lieben Dank für die ganzen Infos hier!
VG
ennimann
P.S.: auf Seite 10 der oben verlinkten Datei ist übrigens die Steuerung über Relaiskontakte angesprochen. Und wenn deine Anlage im Betrieb dann nicht mehr über 4,2 kW zieht, dürfen Sie auch nicht abschalten, da die 4,2 kW die Untergrenze sind.
VG