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Vitocal 250-A mit Drosselung lt. § 14a EnWG

Hallo!

 

Ich wollte jetzt für unsere in diesem Jahr in Betrieb genommene Vitocal 250A von einem Stromversorger einen sogenannten "Wärmepumpenstromtarif" bekommen. Den hat er mir verweigert, weil unser Netzbetreiber keine Leistungsdrosselung von Wärmepumpen in seinem Netzgebiet macht, obwohl es ja seit Januar 2024 sein muss. OK, habe ich erst mal so hingenommen.

Nur, wie funktioniert denn die neue Regelung bei meiner Anlage?

Ich sehe keine Anschaltmöglichkeit damit die Anschlussleistung auf den vorgegebenen Höchstwert von 4,2KW reduziert wird die ja nun max. 2x am Tag für je max. 2h gemacht werden kann. Und die 250-A kann ja incl. Durchlauferhitzer deutlich mehr Strom aus dem Netz beziehen...

 

Das "Problem" müssten ja eigentlich alle Neuanlagen seit Januar haben, oder wird darüber von anderen Netzbetreibern und Stromanbietern hinweggesehen???    

 

Hat jemand eine Rat???

 

Gruß

Kellerbrummer

1 ANTWORT 1



Hallo,

 

 


@Kellerbrummer  schrieb:

Ich wollte jetzt für unsere in diesem Jahr in Betrieb genommene Vitocal 250A von einem Stromversorger einen sogenannten "Wärmepumpenstromtarif" bekommen. Den hat er mir verweigert, weil unser Netzbetreiber keine Leistungsdrosselung von Wärmepumpen in seinem Netzgebiet macht, obwohl es ja seit Januar 2024 sein muss. OK, habe ich erst mal so hingenommen.

Das "Problem" müssten ja eigentlich alle Neuanlagen seit Januar haben, oder wird darüber von anderen Netzbetreibern und Stromanbietern hinweggesehen???    


Also: Der Netzbetreiber muss natürlich nicht drosseln, wenn sein Netz so leistungsfähig ist, dass es auch für den (spitzen) Strombedarf mit WPs und Ladestationen ausgelegt ist und er immer rechtzeitig sein Netz weiter ausbaut.

 

Im Gesetz ist bei "Modul 1" (pauschaler Rabatt auf die Netzentgelte, keine separater Zähler für die WP) zwar eine Individualisierung (Höhe kann je nach Netzbetreiber variieren) vorgesehen. Dass ein Stromnetzbetreiber diesen Pauschalbetrag komplett auf "0" setzt ist aber sehr kreativ. Ob das gesetzeskonform ist, weiß ich nicht.

 


Nur, wie funktioniert denn die neue Regelung bei meiner Anlage?

Ich sehe keine Anschaltmöglichkeit damit die Anschlussleistung auf den vorgegebenen Höchstwert von 4,2KW reduziert wird die ja nun max. 2x am Tag für je max. 2h gemacht werden kann. Und die 250-A kann ja incl. Durchlauferhitzer deutlich mehr Strom aus dem Netz beziehen...  


Es soll im Laufe von Q4/2024 eine neue Firmware geben, bei der man einen Smart-Grid-Schaltkontakt für die Drosselung verwenden kann. Wenn dieser Kontakt geschlossen wird, reduziert die WP intern ihre maximale Leistung auf 4,2KW. Dazu müsste dann vom Stromnetzbetreiber in/an/bei Deinem Stromzähler ein Steuerkasten installiert werden, der den Schalter schließt, falls Drosselung notwendig. Und Du müsstest dafür dann ein Kabel von diesem "Steuerkasten" zu Deiner WP haben.

 

Es gibt auch eine zweite Variante, in dem es über ein Datensignal/Protokoll über einen Datenbus läuft. Auch daran arbeitet Viessmann. Mehr scheint noch nicht bekannt.

 


Das "Problem" müssten ja eigentlich alle Neuanlagen seit Januar haben, oder wird darüber von anderen Netzbetreibern und Stromanbietern hinweggesehen???    

 

Hat jemand eine Rat???


Abwarten und Tee trinken.

 

Die meisten Netzbetreiber haben noch gar nicht die eigene Technik dafür und sind auch nicht sehr erpicht darauf, schnell drosseln zu können. Denn wenn sie drosseln würden, wären sie gleichzeitig gesetzlich verpflichtet, in dem Netzbereich ihr Netz schnell auszubauen (damit sie in Zukunft da nicht mehr zu drosseln brauchen).