Hallo,
wir haben in unserem Neubau die Viessmann Vitocal 222-G (BWT 221.B06) eingebaut bekommen. Leider von einer Heizungsfirma, die ansonsten nur Gasheizungen baut (Firma A). Die Wartung der Heizung übernimmt nun eine andere Firma (Firma B), welche sich laut eigenen Aussagen gut mit Erdwärmepumpen auskennt.
Bei der letzten Wartung hat uns Firma B darauf hingewiesen, dass folgende Komponenten fehlen, die jedoch wohl essenziell für den Betrieb (als auch die Garantieleistung) der Wärmepumpe sind:
Wir haben diese Info an Firma A weitergeleitet und diese darum gebeten die Komponenten nachzurüsten (ist noch innerhalb deren Garantie). Allerdings behauptet Firma A folgendes:
Unsere Frage ist nun, sind diese Komponenten Pflicht oder nicht?
Wenn die Anlage fehlerhaft läuft und die Komponenten nicht verbaut wurden, bekommen wir Probleme mit der Garantie?
Wird durch das Fehlen dieser Komponenten die Laufzeit der Pumpe verringert?
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
zu 1)
theoretisch darfst du so deine Heizung selbst nicht nachfüllen und musst dazu die Firma kommen lassen.
https://www.ikz.de/heizungstechnik/news/detail/mischen-verboten-trennen-ist-pflicht/
zu 2)
Es reicht schon wenn du einen Vitocell 100 W Warmwasserspeicher hast und der Wärmetauscher zu korrodieren anfängt.
Wenn die Schaugläser der Fußbodenheizung trüb werden ist es schon zu spät.
Den Magnetabscheider solltest du auf alle Fälle nachrüsten lassen, sobald auch nur eine Komponente aus "Schwarzstahl" verbaut ist.
Für die neuen Modell wird das ausdrücklich in den Planungsanleitungen empfohlen.
VG
Hallo,
zu 1)
theoretisch darfst du so deine Heizung selbst nicht nachfüllen und musst dazu die Firma kommen lassen.
https://www.ikz.de/heizungstechnik/news/detail/mischen-verboten-trennen-ist-pflicht/
zu 2)
Es reicht schon wenn du einen Vitocell 100 W Warmwasserspeicher hast und der Wärmetauscher zu korrodieren anfängt.
Wenn die Schaugläser der Fußbodenheizung trüb werden ist es schon zu spät.
Den Magnetabscheider solltest du auf alle Fälle nachrüsten lassen, sobald auch nur eine Komponente aus "Schwarzstahl" verbaut ist.
Für die neuen Modell wird das ausdrücklich in den Planungsanleitungen empfohlen.
VG
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Zu 1) Laut dem Link ist ein fester Systemtrenner auch nach der neuen DIN EN 1717 nicht unbedingt notwendig, solange beim Befüllen ein mobiler Systemtrenner genutzt wird. Wir hatten nicht vor, dies selbst zu machen, es ging darum ob Firma A einen festen Systemtrenner hätte verbauen müssen. Wenn ich das richtig verstehe, ist dies jedoch nicht der Fall.
Zu 2) Hätte Firma A den Abscheider verbauen müssen, oder ist der nicht verpflichtend, sodass wir den nachrüsten müssen. Es geht mir darum, ob Firma A nacharbeiten muss, oder wir das selber in Auftrag geben müssen.
Danke.
Hallo,
1) das wäre auch mein Verständnis
2)nein das ist nicht verpflichtend, nur empfohlen.
Wenn die Anlage gänzlich aus rostfeien Bauteilen besteht ist er auch nicht nötigt.
Bezahlen hättest du den Abscheider so oder so.
konkreter Fall:
- Die neue Gasbrennwert-Therme (Etagenheizung) ist wegen Druckabfall (an einem kalten Januartag) ausgefallen.
- Der zuständige Installateur ist - Samstagnachmittag - nicht erreichbar.
- Der Vermieter hilft dem beteffenden Mieter, Wasser mit Hilfe eines Schlauches nachzufüllen und den erforderlichen Druck aufzubauen.
- Zu diesem Zeitpunkt wusste der Vermieter noch nichts von einem Systentrenner nach DIN EN 1717.
Ich bitte herzlich um Beantwortung folgender Fragen:
Das sind genau die richtigen Fragen!
Aber leider scheinst Du in der Sache keine Antworten erhalten zu haben?
Falls doch, lass es mich/uns gerne wissen.
Wir haben das gleiche Problem...
@memo-micia schrieb:
- Müssen beim Einbau neuer Gasthermen / Etagenheizungen normgerechte Systemtrenner (nach DIN EN 1717 / § 13 (3) TrinkwasserVO) mit eingebaut werden?
- Muss ein Installateur in sein (Preis-)Angebot normgerechte Systemtrenner zumindest als 'eigentlich notwendige' Zusatzleistung mit anbieten?
- Aus welcher Rechtsquelle bzw. aus welchem Gerichtsurteil ergibt sich ggf. eine solche Pflicht nach 1. / 2. bzw. dass es eine solche Pflicht nicht gibt?
Müssen muss hier gar nichts.
zu1: Wird eine Fussbodenheizung mit angeschlossen, ist ein Systemtrenner ratsam, aber keine Pflicht. Das hängt auch davon ab, wie alt die FBH ist. Früher wurden gerne nicht sauerstoffdichte Rohre verbaut.
Aber auch bei einer Radiatorenheizung kann es hilfreich sein, einen Systemtrenner zu verbauen. Allerdings sollte dann mindestens im Heizkreis ein Schlammabscheider installiert werden. Aber auch hier keine Pflicht, nur Empfehlung.
zu 2: Der Installateur muss nicht, er kann. Je nachdem, ob es sinnvoll sein kann oder auch nicht. Wenn er geschäftstüchtig ist, wird er einen Trenner anbieten.
zu 3: Es gibt kein Gesetz. Zur Ausführung aller Installationen gibts nur eine DIN. Die DIN ist aber eben kein Gesetz. Soll heissen, im Fall des Falles klärst das nicht vor Gericht, sondern eher mit der jeweiligen Innung.
Die DIN ist hier eher als Empfehlung zu betrachten. Und baust alles DIN-Gerecht, kann dir keiner an den Karren fahren.
Im Kesselkreis kann zum Schutz der HE-Pumpe ein Magnetitfilter verbaut werden..Und wenn man einen verbaut, gehört der in den Rücklauf.
Vielen Dank!
Da scheint einiges ja immer noch nicht klar geregelt zu sein...
Bei unserer Fußbodenheizung wurde vermutlich Kunststoffschlauch verwendet. Ist das sauerstoffdicht? Welche Auswirkungen hat das?
LG
Ernst
Sind sehr häufig Kunststoffschläuche. Um da was sagen zu können, müssten wir schon den genauen Typ wissen.
Und nicht sauerstoffdicht begünstigt die Korrosion der nichtedlen Bestandteile der Installation. Hier wäre eine Systemtrennung nie ein Fehler.
Vielen Dank!
Ich versuche mal herauszufinden, was für Schläuche verwendet wurden...
LG
@Viessmann-User1 Das ist nicht nötig.
Franky verwechselt da vermutlich etwas :
Systemtrenner in der Füllarmatur ungleich SystemTrennung der FBH
FBH mit nicht diffussionsdichten Schläuchen gibt es seit Mitte der 80er Jahre nicht mehr.
Es geht hier um einen Neubau?
Ich hab es eigentlich so verstanden, dass Beides gemeint ist. Weil eine Füllkombi von Haus aus schon mit einem Rohrtrenner versehen ist. Zumindest würde ich einen herkömmlichen Wasserhahn nicht als Füllkombi ansehen.
Und Systemtrennung bei einer FBH wäre ein Wärmetauscher, welcher dann auch eine zweite Pumpe nötig macht. Vom Sinn her ist dies aber auch eine Rohrtrennung.
Vielen Dank!
Ja, Bau 2019
???
Kenne mich leider nicht so aus...
Bei euch Experten komme ich gerade nicht mehr ganz mit...
Ihr scheint aber darin übereinzustimmen, dass ein Magnetidabscheider in jedem Fall eingebaut werden sollte (?)
Wie du sagst: SOLLTE. Ist aber eben kein MUSS. Und daher meine Anregung, sich die Kosten zu teilen.
klingt vernünftig...
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