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Vitocal 200S Garantieansprüche

Hallo Expertenforum,

 

wir haben vor 2 Jahren ein Eigenheim gebaut. Als Heizung hatten wir uns damals für die Vitocal 200S mit der Vitotronic 200 und dem Vitocell 100 entschieden. Bisher läuft Gott sei Dank alles bestens. Nun bin ich durch einen Arbeitskollegen auf das Thema Garantie aufmerksam gemacht worden. Er hatte da mehrere Streitfälle durch schlechte Installation und ich habe mich gefragt wie läuft das eigentlich bei mir. Tja und ehrlich gesagt bin ich da ein klein wenig überfragt, und hoffe hier ein paar Antworten zu finden.

Garantie 2 Jahre ?

Garantie 5 Jahre über den Bauträger?

Garantie 10 Jahre bei jährlicher Wartung durch eine Fachfirma?

 

Muss ich die Anlage Warten lassen? Die Heizungsfirma die bei uns das Gewerk ausgeführt hat, meinte zu mir das man eine  Wartung nicht braucht... 😕

 

Danke schon mal für eine Antwort.

 

Gruß Fabian

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen
Hallo fabianrohde,

es ist richtig, dass die Länge der Gewährleistung davon abhängt, was du mit deinem Bauträger vereinbart hast.

Gewährleistungsansprüche an uns sind trotzdem gültig, auch wenn nach dem ersten Jahr keine Wartung gemacht wurde. Wir empfehlen aber, nach dem ersten Jahr eine Wartung durchführen zu lassen. Danach kann dein Fachbetrieb den Intervall für die nächste Wartung anhand des Zustandes festlegen. Sollte sich herausstellen, dass ein Bauteil aufgrund von Wartungsmangel einen Defekt erlitten hat, behalten wir uns natürlich das Recht vor, die Kostenübernahme dafür abzulehnen.

Viele Grüße °fl

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

4 ANTWORTEN 4

Garantie ist eine freiwillige Leistung

Du meinst sicher Gewährleistung.

 

Das hängt vom Vertrag ab.    Wenn nach VOB  dann 5 Jahre.

Wenn hier aber nach 1 Jahr keine Wartung gemacht wurde, verfallen Gewährleistungsansprüche.

Da hat sich der Fachbetrieb sauber rausgewunden.

 

Beim Auto ist es ja genauso.    Lässt du die vorgeschriebenen Kundendienste verstreichen, verfällt auch die Herstellergarantie und Gewährleistung

 

Wo steht denn das man innerhalb eines Jahres die Anlage fachgerecht warten lassen muss? Gruß
Grundsätzliches Vertragsrecht

z.b. §13 VOB

https://dejure.org/gesetze/VOB-B/13.html
Hallo fabianrohde,

es ist richtig, dass die Länge der Gewährleistung davon abhängt, was du mit deinem Bauträger vereinbart hast.

Gewährleistungsansprüche an uns sind trotzdem gültig, auch wenn nach dem ersten Jahr keine Wartung gemacht wurde. Wir empfehlen aber, nach dem ersten Jahr eine Wartung durchführen zu lassen. Danach kann dein Fachbetrieb den Intervall für die nächste Wartung anhand des Zustandes festlegen. Sollte sich herausstellen, dass ein Bauteil aufgrund von Wartungsmangel einen Defekt erlitten hat, behalten wir uns natürlich das Recht vor, die Kostenübernahme dafür abzulehnen.

Viele Grüße °fl
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