Möglicherweise ist die bei uns eingebaute nicht modulierende Wärempumpe überdimensioniert
(zu viel Taktungen, zu kurze Laufzeiten).
Sollte sich dies bestätigen:
Wer übenimmt die Haftung für diesen Planungsfehler?
Nachteile einer übersimensionierten Wärempumpe (nach meinem Kenntnisstand):
- mehr Stromverbrauch (während der gesamten Lebensdauer)
- verkürzte Lebensdauer (wegen zu viel Taktungen)
Kann man vom Heizungsbauer (der sie Nenn-Wäremleistung bestimmt hat) den Austausch der Wärempumpe gegen eine passende (kleiners) verlangen?
Möglichrweise würde dessen haftpflicht den Schaden ersetzen.
Entsprechende Erfahrungen würden mich sehr interessieren.
Danke im Voraus
Ich mag mich ja weit aus dem Fenster lehnen, aber: Wie kommst du auf diese Annahme?
Wie ist die WP angeschlossen? Puffer? Als Weiche? Nur im Rücklauf?
Hydraulischer Abgleich gemacht?
Heizlast des Hebäudes berechnet?
Heizkurve auf das der Heizlastbberechnung entstammende und dem HA zu Grunde liegende Niveau reduziert?
Auf dieser Plattform ist, in 90% der Fälle die Pumpe an einen 200L Puffer als Hydraulische Weiche angeklemmt und Heizt den Puffer. 200L sind schnell warm, daher taktet die Anlage - verrate uns mehr, dann kann man dir eventuell helfen.
Ansonsten: wurde die Heizlast berechnet oder auf Grundlage der vorherigen Anlage genommen - und welche WP moduliert denn heutzutage nicht mehr?
Vielen Dank Masterb2k!
Meine Frage ist ist rein präventiv:
Wer Haftet im Fall einer nachweisbaren Überdimensionierung / Falschberatung
(welche natürlich noch obejktiv belegt werden müßte)?
Oder müßten wir in dem Fall in Kauf nehmen, dass die WP permanent unnötig viel Strom verbraucht und
einem stärkeren Verschleiß unterliegt.
Meine Hoffnung ist, dass es dazu in der Community Erfahrungen gibt.
Schöne Grüße
Das kommt ja nun drauf an, wie du dich beraten lässt.
Ein Heizungsbauer, der auf Grundlage der vorherigen Anlage eine Empfehlung abgibt, da würde ich sagen: Pech gehabt, hättest dem ganzen mehr nachgehen können.
Mit wilden Ingenieuren und detailierten Heizlastberechnungen, kommt es drauf an, welche Art von Vertrag du mit denen abgeschlossen hast.
Am Ende kann ich dir das nur auf der technischen Eben beantworten, für Rechtsberatungen bin ich eher nicht der richtige.
Alles klar, trotzdem besten Dank für Dein Engagement und Deine Zeit!
Dafür ist der Planer deiner Anlage verantwortlich.
In den meisten Fällen ist der HB der Planer.
VG