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Revisionsschacht im Schutzbereich

Hallo allerseits,

 

wir wollen eine Vitocal 252-A (mit R290 Propan) einsetzen und der Außenbereich unseres Grundstücks ist sehr klein. Es gibt nur eine Stelle, an der wir alle Abstände einhalten können zu Grundstücksgrenzen etc. - alle bis auf den Abstand zum Abwasser-Revisionsschacht, der Schacht würde immer noch direkt neben der Außeneinheit liegen und damit im Schutzbereich.

 

Gibt es eine Möglichkeit, den Schacht im Sinne der Schutzbereichsdefinition "unschädlich" zu machen, wie einen luftdichten Deckel öder Ähnliches? (Im Moment ist ein massiver Gullideckel ohne Lüftungsöffnungen drauf, innen Steigeisen runter zum Revisionsdeckel auf dem Abwasserrohr, außen Betonringe aufeinandergestapelt, ca. 1m tief.)

 

Oder gilt die Definition "keine Abwasserschächte" bzw. "keine sonstigen Schächte" einfach pauschal und es gibt gar keine Möglichkeit?

 

Allgemein: Gibt es zu den Anforderungen an den Schutzbereich eine detailliertere Regelung, in der solche Fragen aufgegriffen werden?

 

Über jeden Hinweis würde ich mich sehr freuen!

 

Danke & Grüße, Uli

10 ANTWORTEN 10

Einen mit Deckel ohne Löcher verschlossenen Schacht würde ich als unkritisch sehen. Ich würde mal bei einem Fachbetrieb für Klima-/Kältetechnik fragen. Die müssten sich mit solchen Vorschriften auskennen.

Hallo Thorsten, danke für deine Antwort. Unseren Heizungsbauer haben wir natürlich gefragt, der sieht das alles sehr entspannt und hat sich das noch nicht einmal im Detail angesehen. Den Schachtdeckel ggf. mit Silikon abdichten, fertig, wohl sogar in Rücksprache mit Viessmann. Ob die Gebäude-Versicherung und deren Gutachter das im Schadenfall genauso sehen würden ist sicherlich eine andere Sache. Deshalb sind wir mit diesem Stand doch recht unzufrieden. Oder sind wir zu vorsichtig?

Hallo,

letztendlich geht es hier in Deinem Fall, um bestimmte Explosionsschutzvorschriften die einzuhalten sind, damit Du keine Probleme bekommen kannst.

Die richtige Anlaufstelle ist hier im Zweifelsfall eher jemand der sich mit Ex-Schutz auskennt, das begutachtet, und das Du ein eventuelles ok Schriftlich bekommst…….

Sollte es irgendwann zu welchen Problemen, wie die auch aussehen, kommen, hast dann etwas in der Hand, und bist aus der sicheren Seite……

 

Alternative: eine WP aus der 200-A einsetzen, die ist bezüglich Ex-Schutz unbedenklich, da hier kein Propan drinnen ist.

 

lg

Guennie

Das Leben ist nicht ohne Risiken. Man muss sich entscheiden: Risiken tragen oder jemand suchen, der einem ein "Unbedenklichkeitszettelchen" ausstellt. So ist Deutschland im Jahr 2022!

....ich kenn das direkt aus meinem Beruflichen Umfeld - in einem anderen Zusammenhang, wo zb. eine Heizungsanlage abgebrannt ist............

 

......spätestens wenn Du vor Gericht stehst, weil es wo zum Problem kam, bist froh, wenn Du dann ein so ein "Zettelchen" zur Rechtfertigung parat hast, das die Anlage Vorschriftsgemäß ausgeführt wurde........

 

=;-)

Guennie

Richtig! Reicht das "Zettelchen" vom Heizungsbauer oder braucht der Fragesteller (Uli) noch ein Gutachten eines Brandschutzexperten?

Wenn das Ganze von einem GWH-Fachbetrieb installiert, vom VM Techniker in Betriebgenommen, und abgenommen wird, kann/darf ich mich als Endverbraucher darauf verlassen, das die Anlage nach der Fertigstellung allen erforderlichen Vorschriften entspricht. Dazu hast ja auch letztendlich dann z.b die Rechnung in der Hand, wo das alles (wie zb. die Leistung der Installation/Inbetriebnahme etc. ) eigentlich draufstehen sollte.

 

Wenn das so durchgeführt wird, (….und nicht auf “Kundenwunsch” irgendwie anders) bist als Endverbraucher (=Laie) rechtlich auf der sichern Seite……

 

lg

Guennie

 

 

Und wenn Du die WP vom Bafa gefördert bekommen möchtest, stellt Dir der Handwerker sogar eine FACHUNTERNEHMER-Erklärung aus. Was willst Du noch mehr! 😉

Hallo ihr beiden,

danke für eure Kommentare, und ja, natürlich mit Förderung. Ich habe nochmal mit unserem Heizungsbauer gesprochen, er kommt nun diese Woche mit jemandem von Viessmann vorbei, Ergebnis soll ein abgestimmter Standort sein und alles schriftlich festgehalten werden inkl. ggf. erforderlicher Maßnahmen. Sofern sich das Ganze einschließlich Maßnahmen als in sinnvollem Kostenrahmen umsetzbar erweisen sollte, dann wäre das Ergebnis der Auftrag und am Ende in der Tat eine entsprechend ausgeführte und abgenommene Installation. Schauen wir mal, es sind noch weitere Fragen zum Standort aufgetaucht...

Viele Grüße, Uli

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