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Rechte gegenüber dem Heizungsbauer bzw. Pflichen des Heizungsbauers

Welche Unterlagen muss der Heizungsbauer mir (auf Anforderung) zugänglich machen:

(a) Auslegung der Nenn-Wärmeleistung auf Basis der Gebäude-Heizlastermittlung des Energieberaters?

(b) Hydraulikschema von Viessmann, nach welchem die Anlage gebaut wird?
     Insb. bei 2 Heizkreisen mit Systemtrennung soll jeder Hersteller spezifische Vorgaben haben.
     Bei Vaillant sind Hydraulikschemata zugänglich, Viessmann verweist an den HB, der sie aber nicht
     herausgibt)

(c) Berechnung der Volumenströme, Auslegung der Pumpen

(d) Einstellwerte der Heizkörper, d.h. Vorgaben für den Hydraulischen Abgleich

 

Gibt es Erfahrungen was zu tun ist, wenn der HB sich weigert diese Informationen zugänglich zu machen?

7 ANTWORTEN 7

Mir fällt gerade kein Grund ein, warum ein Heizungsbauer jeglichen Zugang zu den Unterlagen verwehrt. Ausser natürlich, wenn dort irgendwelche Preise drauf erscheinen.


@KJW54  schrieb:


     Bei Vaillant sind Hydraulikschemata zugänglich, Viessmann verweist an den HB, der sie aber nicht
     herausgibt)


 Bezüglich Schemata, schau doch einfach hier nach. https://www.viessmann-schemes.com/schematics/

Was wurde den bei der Auftragsvergabe vereinbart?

 

In wie weit gab es den eine Beauftragung zu den Punkten c und d?

Wenn ein hydraulischen Abgleich durchgeführt wurde, dann benötigst du ja die Unterlagen für die Förderung.

Für c müsste ja theoretisch eine Rohrnetzberechnung vorliegen

 

Punkt a könnte mit so ein Rechner gemacht wurden sein

Wenn der Energieberater eine Heizlast berechnet hat, dann wurde die bestimmt danach auch ausgelegt und es wurde nichts mehr groß gerechnet.

@Stefan871Vieleb Dank!!

 

(a) Nenn-Wärmeleistung auf Basis der Gebäude-Heizlastermittlung des Energieberaters?

- Das verlinkte Tool ergibt 6KW

- Gem. Viessmann-Planungsanleitung (70%-80% der Gebäudeheizlast) ergibt 7,7KW-9,3KW

- Der Viessmann WP-Planer ("Quickcheck") kommt auf 8KW

Eingebaut wurden 13KW (offenbar leiht daneben :))

(b) Hydraulikschema von Viessmann, nach welchem die Anlage gebaut wird?

- Danke für den Link (wieso behauptet Viessmann ich könnte keinen Zugriff nehmen?)

(c) Berechnung der Volumenströme, Auslegung der Pumpen

- nicht explizit beauftragt aber ich denke ohne geht's auch nicht

(d) Einstellwerte der Heizkörper, d.h. Vorgaben für den Hydraulischen Abgleich

- Hydraulischer Abgleich wurde beauftragt (auch wegen der Förderung)

- durchgeführt lediglich an den Radiatoren, nicht an den Heizkreisverteilern der Fußbodenheizung

A) sind halt alles nur Tools, aber man könnte ja eine richtige Heizlastberechnung machen.

Was hat den der Energieberater berechnet?

Wenn diese auf 8kW modulieren kann, dann wäre das zwar Ok, aber nicht optimal.

 

c)

Für die meisten EFH werden einfach die normalen Pumpen also 25/1-4 oder 25/1-6 genommen.

 

d)
Wurde dieser auch für den FBH beauftragt oder nur für die HK?

Sind deine Verteiler dafür überhaupt in der Lage oder müssten diese erneuert werden?

automatischer Abgleich

@Stefan871 

Sorry, aber wenn wir weiter Randthemen aufblähen besteht die Gefahr, dass meine eigentlich Frage untergeht.

Die Begriffe <Gebäude-Heizlast> und <Nenn-Wärmeleistung> sind auch  im Forum x-Fach definiert.

 

Meine Befürchtung ist dass meine eher rechtliche Frage in diesem Forum keine Antwort findet.

 

Trotzdem vielen Dank und schöne Grüße 

Hier würdest du auch keine rechtliche Auskunft bekommen, weil dafür müsste man erstmal dein Vertrag auswerten und das kann dir sicher nur ein Anwalt sagen.

Berechnungen müssen halt nicht zu deinem Angebot gehören.

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