Hallo liebe Experten!
bei der Installation einer AWBT(-M)-E-
AC 221.C06 streiten sich aktuell Sanitärunternehmen und Elektriker über den elektrischen Anschluss.
Der Montageanleitung entnehme ich, dass ein RCD Typ B empfohlen, aber nicht verpflichtend ist.
Daneben ist aber von einer Trennvorrichtung die Rede, die allpolig alle nicht geerdeten Leiter trennen kann. Dies kann z.B. ein Leitungsschutzschalter sein.
liegt die Betonung hier auf EINE Trennvorrichtung, also einen Leitungsschutzschalter, der 3-Polig trennt oder können es auch 3 1-polige LS sein?
Wenn ich das richtig verstehe, ist es rein der elektrische Zusatzheizer, der dreiphasig angeschlossen ist?
Stein des Anstoßes sind aktuell 3 einzelne B16 Leitungsschutzschalter. Das Sanitärunternehmen hätte aber dafür gerne 1 3-poligen B16 Automaten. (+RCD…).
was ist hier gängige Praxis?
Wird laut Norm unterschieden zwischen allpolig und gemeinsam allpolig abschaltend?
Der RCD ist empfohlen und keine Pflicht. Es sei denn in der TAB des Netzbetreibers finden sich abweichende Vorgaben. Eine allpolige bzw. eine gemeinsame Abschaltung sind identisch. Eine gemeinsame allpolige Abschaltung entspricht einem weißen Schimmel.
3 einzelne LS sind allerdings unüblich. Für z.B. Durchlauferhitzer etc. sind 3polige LS vorzusehen. Der Preisunterschied zwischen 3 einpoligen und einem 3poligen LS sind etwa 10-20€.
Ein RCD Typ B kann dann schon etwa 200- 400€ kosten. Der 3polige LS ist aber auch dann notwendig.
Bei der C06 wird die Ausseneinheit einpolig LS B16 angeschlossen. Typisch wäre ein einpoliger LS B16 für die Ausseneinheit, ein 3poliger LS B16 für den Durchlauferhitzer und ein LS B16 für die Inneneinheit. Ob und welche RCD eingesetzt werden, bleibt frei. Z B. ein 3poliger RCD für alle Geräte oder ein einpoliger RCD für die Ausseneinheit......