Guten Morgen,
wie bereits erwähnt, hat unsere Vitocal 222, die ja nun seit bereits fast 3 Monaten nicht mehr funktioniert, eine Undichtigkeit. Diese hat der Monteur gefunden nach dem er Stickstoff in die Kältemittelleitung gedrückt hat. Nun muss das gesamte Kältemittel ausgetauscht werden. 2,9 Kilo gehen wohl rein und 1 Kilo kostet netto 300,00 €. Nun meine Frage: Wäre es nicht möglich gewesen, dass Kältemittel vorher zu evakuieren und es anschließend wieder ins System zurück zu drücken?
Viele Grüße
Therese
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Therese,
Der Füllmenge von 2,9 kg nach ist das ein Gerät mit R410a und 2 Ventilatoren am Aussengerät.?
R410a ist ein 2 Stoffgemisch aus 2 Kältemitteln mit leicht unterschiedlichem Siedepunkt.
Bei einer Leckage verdampft der eine Stoff zu erst.
Je nachdem wie lange das Leck war und wie viel entwichen ist, hat der verbleibende Gemisch andere thermodynamische Eigenschaften und kann so nicht in der Vitocal 222 wiederverwendet werden.
Bei diesem Gerät ist sowieso ein jährliche Dichtheitsprüfung vorgeschrieben!!
Hoffentlich fällt das bei der nächsten Prüfung schneller auf.
Du schreibst der Heizungsbauer hat vor ein paar Wochen einfach Kältemittel aufgefüllt.
Das ist aus den oben beschriebene Gründen wegen der unbekannte Entmischung der verbleibenden Restmenge nicht zulässig.
Hinzukommt, das bei Verdacht einer Undichtigkeit einfaches Auffüllen auch gegen die EU-Verordnung Nr. 517/2014 verstößt. Erst muss das Leck gefunden werden und verschlossen werden, erst dann darf wieder aufgefüllt werden.
Hat dieser Heizungsbauer überhaupt einen Kälteschein um an der Anlage arbeiten zu dürfen?
Deinen Beschreibungen nach eher nicht, oder er ignoriert die Vorschriften.
Wenn da 2,9 kg R410A verschwinden generiert das in grob soviel Treibhausgas wie
50.000 km Fahrt mit dem Auto
VG Michael
Hallo Therese,
Der Füllmenge von 2,9 kg nach ist das ein Gerät mit R410a und 2 Ventilatoren am Aussengerät.?
R410a ist ein 2 Stoffgemisch aus 2 Kältemitteln mit leicht unterschiedlichem Siedepunkt.
Bei einer Leckage verdampft der eine Stoff zu erst.
Je nachdem wie lange das Leck war und wie viel entwichen ist, hat der verbleibende Gemisch andere thermodynamische Eigenschaften und kann so nicht in der Vitocal 222 wiederverwendet werden.
Bei diesem Gerät ist sowieso ein jährliche Dichtheitsprüfung vorgeschrieben!!
Hoffentlich fällt das bei der nächsten Prüfung schneller auf.
Du schreibst der Heizungsbauer hat vor ein paar Wochen einfach Kältemittel aufgefüllt.
Das ist aus den oben beschriebene Gründen wegen der unbekannte Entmischung der verbleibenden Restmenge nicht zulässig.
Hinzukommt, das bei Verdacht einer Undichtigkeit einfaches Auffüllen auch gegen die EU-Verordnung Nr. 517/2014 verstößt. Erst muss das Leck gefunden werden und verschlossen werden, erst dann darf wieder aufgefüllt werden.
Hat dieser Heizungsbauer überhaupt einen Kälteschein um an der Anlage arbeiten zu dürfen?
Deinen Beschreibungen nach eher nicht, oder er ignoriert die Vorschriften.
Wenn da 2,9 kg R410A verschwinden generiert das in grob soviel Treibhausgas wie
50.000 km Fahrt mit dem Auto
VG Michael
Guten Abend lieber Michael,
ich möchte mich noch einmal für Deine Mail bedanken. Ich habe die zum Anlass genommen, mich intensiv mit dem Thema Kältemittel zu befassen.
Heute hatte ich Gelegenheit, den von mir beauftragten Heizungsbauer mit meinem Wissen zu beeindrucken. Ohne Deine Hilfe hätte ich nichts von der 517/2014 gewusst.
Einen schönen Abend wünscht
Claudia- Therese
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