Guten Tag,
ich habe einen Neubau aus dem Jahr 2020, bei dem die Wärmepumpe im November 2019 eingebaut wurde.
Soweit ich weiß, beginnt die Garantie ab dem Zeitpunkt der Installation bzw. Inbetriebnahme. Nun hat mir ein Heizungsfachbetrieb gesagt, dass das Rechnungsdatum entscheidend sei, also der Zeitpunkt, zu dem die Baufirma die Heizung gekauft hat. Können Sie mir bitte mitteilen, welche Regelung tatsächlich zutrifft?
Außerdem würde ich gerne wissen, ob ich irgendwo die verbleibende Restgarantie meiner Wärmepumpe einsehen kann.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Ak_1,
wir geben Garantie auf unsere Produkte ab der Inbetriebnahme bis maximal 3 Monate nach Rechnungsdatum. Du selber hast aber einen separaten Vertrag mit deinem Fachbetrieb, wo auch eine separate Rechnung geschrieben wird. Bei einem Neubau hast du gegenüber deinem Fachbetrieb 5 Jahre Gewährleistung, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes festgehalten.
Viele Grüße
Flo