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Fehler E3 und E4 bei -15 Grad

Hallo

 

Ich habe bei den extremen Minusgraden 2x den Fehler E3 und E4 bekommen. Konnte mit der R- Taste die Anlage wieder zum laufen bringen. Danach wurde es draußen wieder wärmer und der Fehler trat nicht mehr auf. 

Ich will nicht auf den nächsten Frost warten und dann ein kaltes Haus haben. Die WP läuft weiter aber reicht bei so einer Kälte nicht. Mein Installateur meinte: es läuft ja wieder 😑

Was können die Ursachen sein?

Wo ist der Fehler zu suchen?

 

meine Heizung:

Vitocaldens 222-F Typ HAWB-AC 222.A29

200 l Wärmespeicher

3 Wege Mischer mit Vitotronic 200-Hl, alle 3 Heizkreise sind Fußbodenheizung 

Die Gastherme läuft seit 11.2021, die WP seit 06.2022

IMG_20230101_144030.jpg
12 ANTWORTEN 12

Hallo und allen ein gesundes neues Jahr 🥂

 

Keiner da, der mir helfen kann?

Hallo disko,

 

besteht dein Problem noch? Wenn ja, muss einmal die Meldungshistorie des Brennwertmoduls ausgelesen werden. Du gelangst dorthin, indem die OK- und Menü-Taste für ca. 4 Sek. zeitgleich gedrückt gehalten wird. Anschließend gehst du auf Diagnose -> Brennwertmodul -> Meldungshistorie.

 

Viele Grüße
Flo

Hallo

Aufgetreten ist der Fehler nicht mehr aber es war ja auch nicht mehr so kalt! Irgend eine Ursache muss es ja haben. 

Die Meldungshistorie habe ich oben mit gepostet. Aktuell sieht es nicht anders aus.

IMG_20230309_170630.jpg

Viele Grüße Dirk 

 

Danke, die Meldungen sagen folgendes aus: 

 

EE - Flammensignal bei Brennerstart nicht vorhanden 

-> Hier muss die Gasversorgung, die Elektroden, der Brennraum  und der Kondensatablauf geprüft werden. 

FD - Brenner auf Störung

-> Elektroden prüfen

F2 - Temperaturbegrenzer hat ausgelöst

-> Anlagendruck, Brennraum, Sekundärpumpe prüfen

F1 - Abgassensor prüfen

-> Anlagendruck und Brennraum prüfen

 

Insgesamt wäre bei dem Fehlerbild meine erste Frage, wann wurde die letzte Wartung durchgeführt? 

 

Viele Grüße
Flo

Hallo und vielen Dank

 

Die Gastherme habe ich seit 11.2021, danach wurde noch keine Wartung durchgeführt. Diese sollte ja erst nach 2 Jahren fällig sein?

 

So wie ich das heraus lese sollte ich ich eine Wartung beauftragen?

Gibt es da einen Zusammenhang mit den kalten Temperaturen? Seit dieser Zeit ist der Fehler ja nicht mehr aufgetreten. Sie läuft natürlich durch die WP auch nicht mehr so oft.

 

Gruß Dirk 

 

  •  

Lass eine Wartung durchführen. Weshalb die Meldung jetzt nur bei kalten Temperaturen aufgetreten ist, kann ich mir damit erklären, dass in der Zeit das Gasbrennwertgerät häufiger läuft und bei warmen Temperaturen eben nicht. Dementsprechend ist die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls bei kalten Temperaturen höher. Natürlich sollte sich das nach der Wartung wieder legen.

 

Viele Grüße
Flo

Ok werde ich veranlassen.

Eine Frage noch, ist es denn nach einem guten Jahr schon normal? Der Wartungsintervalle beträgt doch zwei Jahre?

 

Gruß Dirk 

Das ist korrekt. Grundsätzlich sollte aber immer nach dem ersten Betriebsjahr eine Wartung durchgeführt werden. Anschließend legt der Fachbetrieb den fortlaufenden Intervall fest.

 

Viele Grüße
Flo

Zusätzlich zur  Wartung ist bei der 222.A29 auch noch die jährliche Dichtheitsprüfung des Kältekreis gesetzlich vorgeschrieben.

Florian schickt dir sicher noch das Anlagenbuch zur Dokumentation der Prüfungen, das hört sich an als ob du das noch nicht erhalten hast.

 

 

@qwert089: Danke für den Hinweis. Hier hast du natürlich absolut recht. 

 

Das unter dem nachfolgenden Link ersichtliche Betriebshandbuch für Wärmepumpe muss vom Betreiber der jeweiligen Anlage geführt werden. 

 

https://static.viessmann.com/resources/technical_documents/DE/de/WCL/6154716WCL00002_1.pdf?#pagemode...

 

Viele Grüße
Flo

Vielen Dank, das Anlagenbuch habe ich gefunden auch wenn noch niemand etwas eingeschrieben hat. Die WP läuft aber erst seit letztem Sommer.

Dann werde ich sicherlich die Wartung immer komplett im Sommer durchführen lassen.

 

Wusste gar nicht das eine jährliche Überprüfung vorgeschrieben ist. Ist das prinzipiell bei WP so oder nur bei Viessmann so gewollt?

Die f-Gasverordnung schreibt vor, bei welchen Anlagen mit Kältekreis eine Überprüfung vorgesehen ist. Dies richtet sich nach dem enthaltenen Kältemitteltyp und der Menge. 

 

Viele Grüße
Flo

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