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Erstattung Stromkosten abgelehnt

Hallo zusammen,

 

letzten Winter hatten wir zwei Defekte an der Wärmepumpe, die jeweils erst knapp 4 Wochen später durch Viessmann behoben wurden

 

Wir hatten dadurch einen deutlich erhöhten Stromverbrauch worauf uns zu dem Zeitpunkt allerdings niemand hingewiesen hat. Weder der Sanitärbetrieb, bei dem wir auch den Wartungsvertrag haben, noch der Viessmann Techniker. Erst nach einer ungewöhnlich hohen Stromrechnung sind wir in die Klärung gegangen.

 

Leider hat Viessmann über unseren Sanitärbetrieb eine Erstattung abgelehnt mit der Begründung, dass das länger als 3 Monate her ist. Vor allem vor dem Gesichtspunkt, das wir über den erhöhten Stromverbrauch bis zur Reparatur nicht hingewiesen wurden, finde ich die Begründung wenig kundenfreundlich.

 

Daher möchte ich Viessmann hier die Möglichkeit geben den Vorgang nochmal zu prüfen.

 

Die Seriennummer ist : 7637415024902228

 

Vielen Dank und Beste Grüße

Jürgen Müller 

11 ANTWORTEN 11

Ist denn noch Garantie auf der Anlage ?

Denn eine Erstattung der Zusatzkosten wäre aus Kulanz nur möglich,wenn noch Garantie drauf ist.

ja klar, sorry hatte vergessen zu erwähnen 

Da sollte dein HB nochmal nachhaken.vEventuell lässt sich Viessmann doch erweichen. 

Es gibt aber eben kein Recht darauf.

Das es keinen rechtlichen Anspruch gibt ist mir klar. Das aber eine Wärmepumpe gleich im ersten Jahr mehrere Wochen ausfällt, dadurch erhöhte Kosten entstehen und Viessmann (zumindest Stand jetzt) sich hinter Paragraphen versteckt und wenig kulant zeigt möchte ich gerne mit der Community hier teilen. 

 

Unsere Sanitärbetrieb ist da leider keine große Hilfe, daher hier die Möglichkeit für Viessmann direkt Stellung zu nehmen.

Hier im Forum wird das Viessmann ganz sicher nicht diskutieren 

Hallo Jürgen Müller, 

 

der Serviceeinsatz an deiner Anlage wurde vor fast 2 Jahren gefahren, weshalb hier auch die Kulanz abgelehnt wurde. Bitte hab Verständnis dafür, dass wir eine Erstattung nach dieser Zeit ausschließen. 

 

Viele Grüße
Flo


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Hallo Flo,

 

sorry aber mein Verständnis hält sich da in Grenzen.

 

Ich bin als technisch wenig versierte Laie auf den Fachbetrieb und den Viessmann Kundendienst angewiesen und verlasse mich zu 100% darauf. Wie schon geschrieben hat mich keiner auf einen erhöhten Stromverbrauch während der Serviceeinsätze hingewiesen oder gar auf eine Frist in der ich das melden muss. Also den Faktor Zeit als Ablehnungsgrund zu nennen finde ich wenig kundenfreundlich. 

 

Nach der ersten Stromabrechnung war ich einfach nur über die Kosten schockiert und habe die Entscheidung für eine Wärmepumpe bereut. Einen Zusammenhang mit den 2 Reperatureinsätzen habe nicht hergestellt. Alles erledigt, alles wieder gut hieß es nur.  Es war ja auch die erste Abrechnung über ein volles Jahr. Einen Vergleich hatte ich nicht. Erst als die nächste Abrechnung deutlich niedriger ausgefallen ist habe ich den Fachbetrieb damit konfrontiert. (Das war diesen Sommer, also nach 1,5 Jahren als kleine Randnotiz)

 

Die Anlage montiert, eingestellt, gewartete durch den Fachbetreib und über ViCare überwacht. Reparatur über den den Viessmann Kundendienst. Aus meiner Sicht habe ich alles mögliche Getan und hoffe weiter eine kulante Lösung durch Viessmann.

 

Viele Grüße

Jürgen 

Deinen Ärger darüber kann ich verstehen, dir hier jedoch nur das mitteilen, was deinem Fachbetrieb bereits mitgeteilt wurde, als er sich im Oktober an unseren Technischen Dienst gewandt hat. 

 

Viele Grüße
Flo


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Enttäuschend, da habe ich dann in Summe wohl zu viel erwartet :

 

1. Das das Gerät nicht nach einem Jahr 2 mal ausfällt 

2. Die Reparatur mehren Woche dauert

3. Die erhöhten Stromkosten am Kunden hängen bleiben 

 

 

Du hättest sicher was zurückbekommen, wenn es zeitnahe gemeldet worden wäre.  

Dass du es nicht wusstest, tut nix zur Sache. Du hättest ja fragen können, als der Fehler aufgetreten ist.


@Jürgen383  schrieb:

Das es keinen rechtlichen Anspruch gibt ist mir klar.


So pauschal würde ich den Anspruch nicht verneinen.

 

Der frühzeitige Ausfall einer neuen Wärmepumpe kann nicht nur eine Sache der Gewährleistung sein, sondern auch zu einem Schadensersatzanspruch führen. Allerdings nicht an den Hersteller, sondern an den Verkäufer/Installateur der für jeden Mangel der Wärmepumpe haftet.

 

Hier mal ein Link zum Thema (ich habe mit denen nichts zu tun):

https://www.baurechtsiegen.de/maengel-an-waermepumpe-urteil/

 


@Jürgen383  schrieb:

Unsere Sanitärbetrieb ist da leider keine große Hilfe, daher hier die Möglichkeit für Viessmann direkt Stellung zu nehmen.


Dein Sanitärbetrieb, der Dir die die Anlage verkauft/installiert hat wäre aber rechtlich gesehen Dein Ansprechpartner, bei dem Du auch Schadensersatz geltend machen musst. Ob die wollen oder nicht haften die  Dir gegenüber auch für Anlagenfehler-/Mängel für die sie nichts können (weil es am Produkt liegt). Und jene können dann ihrerseits ihren Schaden bei ihrem Verkäufer (also Viessmann) geltend machen.

 

P.S. Stark vereinfacht gibt es in Deutschland es eine Regelverjährungsfrist von 3 Jahren für Schadensersatz bei Sachschäden.