Der Stromlieferant ist doch verpflichtet min. 3KV an die Pumpe zu liefern. Das kann er nicht, da ein Schaltmodul fehlen soll, laut Aussage von Mainnova
Hallo,
Da braucht man einen guten Elektriker, der sich damit auskennt!!
@Paul2558 schrieb:Da braucht man einen guten Elektriker, der sich damit auskennt!!
Ja, natürlich. Am besten einen, der das schon öfter gemacht hat und auch z.B. vom Netzbetreiber für elektrische Arbeiten zugelassen ist (denn dann sollte er sich mit den Anforderungen und Abläufen des lokalen Netzbetreibers bereits gut auskennen).
@CPU-206 schrieb:wenn ich richtig informiert bin kann man sich freiwillig für die Abrechnung der Netzdurchleitung nach §14EnWG14a beim Netzbetreiber anmelden, ein Wechsel zurück ist aber nicht mehr möglich.
Für Anlagen, die ab dem 1.1.2024 installiert wurden, gelten die Regeln von EnWG14a (Pflicht zur Dimmbarkeit, Modul 1,2,3 Rabatte, etc. ). Nur für Anlagen, die vor dem 1.1.2024 installiert wurden gibt es die Freiwilligkeit, dass man seine Anlage unter die Regeln des EnWG14a wie eine ab dem 1.1.2024 installierte stellen kann - davon ist dann aber kein Wechsel zurück möglich.
@CPU-206 schrieb:Ob Modul 1 oder 2 ist vom Energielieferanten oder Netzbetreiber abhängig, was er anbietet.
Nein. Es ist alleinig die Entscheidung des WP-Betreibers, ob er Modul 1, 2 oder 3 haben möchte.
Um Modul 2 nutzen zu können, muss die WP allerdings an einem eigenen Zähler hängen und die Entscheidung, ob die WP an einem eigenem Zähler hängen soll, oder nicht, ist ebenfalls die Entscheidung des WP-Betreibers.
Wenn man von Modul 1 zu Modul 3 (zeitabhängige Tarife) wechseln will, braucht man (so wie bei Modul 1) nur einen Zähler an dem Haushaltsstrom und WP hängen. Aber der Zähler muss dann ein intelligentes Messsystem (iMSys, SmartMeter) sein, weil dann der Zähler die Last in 15 Minuten (oder 30 Minuten?) Zeitfenstern misst und an den Messstellenbetreiber übermittelt.
@Kalle999 schrieb:Das schreibt Enpal
Hat da evtl. die KI bei Enpal mitgeschrieben und verschiedene (alte?) Sachen vermischt? Es gibt im §14a EnWG keinen reduzierten Strompreis für die Zeit, in der die WP tatsächlich gedrosselt wird, falls die WP gedrosselt wird.
Was es im §14a EnWG aber gibt ist die generelle Reduzierung der Netzentgelte (Modul 1, 2). Das ist aber unabhängig davon, ob bei einem Netzbetreiber tatsächlich irgendwann eine Netzüberlastung droht und er dann die WP drosselt.
@Kalle999 schrieb:Was heißt das jetzt in der Praxis.
Muß jetzt noch zusätzlich vom Betreiber (Paul oder auch ich) ein/zwei Teil/e (A u. B) eingebaut werden (Shelly?- wenn ja Empfehlung?) oder ist es damit getan die vorhandenen 2 Adern entsprechend Abbildung anzuklemmen.
Frag am besten einfach Deinen Netzbetreiber oder einen Elektriker, welche Anforderungen es bei Euch gibt.
Normalerweise: Wenn es sich um eine "steuerbare Verbrauchseinrichtung" handelt, (ist die 250-A ja mit Software 2440 und Systemeinstellung) dann soll ein Adernpaar des Steuerkabels an die WP angeschlossen werden und dann im Anschlussraum auf zwei Prüftrenn-Reihenklemmen mit Schraubanschluss aufgelegt werden. Das sollte der von Dir beauftragte Elektriker machen. Die Steuerbox wird dann später vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber eingebaut und dessen potentialfreier Kontakt (Schließer) mit den Prüftrenn-Reihenklemmen verbunden.
Wenn es sich NICHT um eine "steuerbare Verbrauchseinrichtung" (in schönstem Amtsdeutsch: "ist die steuerbare Verbrauchseinrichtung an sich nicht steuerbar") handelt, muss man ein Schütz einbauen, welches dann die ganze Anlage ausschalten kann. Die Steueranschlüsse des Schütz sind dann als Steuerkontakte der steuerbaren Verbrauchseinrichtung zu betrachten.
Möglich, dass es da regional Unterschiede gibt, aber meist sollte das so wie oben sein.
Ach ja, und noch was wichtiges: Die Schaltkontakte der 250-A sollen (so haben es auch hier im Forum einige berichtet) im offenen Zustand etwas überempfindlich auf elektr. Störungen reagieren und würden daher bei zu langen Kabeln auch schonmal einen geschlossenen Kontakt (also eine Drosselung) erkennen, obwohl keine Drosselung vorliegt.
Abhilfe soll wohl sein, dass die Leitung zwischen Schalter und Anschlussklemmen der Anlage möglichst kurz sein sollte. Es könnte also in "unserem" Eigeninteresse sein, direkt neben die Anlage ein Relais/Schütz einbauen zu lassen, welches dann mit der (möglicherweise in anderen Räumen stehenden) Steuerbox verbunden wird.
BTW: Daher interpretiere ich auch @Paul2558 wiedergabe der Mainova-Aussage: Sie haben möglicherweise im Anschlussraum die Schraubklemmen der Steuerleitung seiner Viessmann-WP gesucht und nicht gefunden - und dann machen sie halt nix.
Noch eine Ergänzung: Immer die lokalen Anforderungen des jeweiligen Netzbetreibers beachten.
Hier z.B. eine Anforderung, bei der ausdrücklich Koppelrelais vorgeschrieben werden.