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EEV Regler bei Vitocal 300-A kaputt Garantie

Hallo,
zwischen den Jahren, ganz toll mit 2 Kleinkindern bei Außentemperaturen knapp über dem Gefrierpunkt, versagte offenbar der EEV Regler unserer Vitocal 300-A.

Heute habe ich dann die Rechnung erhalten auf der die Kosten für den EEV Regler übernommen wurden. Soweit so gut. Arbeitslohn, Pauschalen etc. werden aber mit einem hohen Betrag angesetzt. Sind diese Kosten nicht auch in der Gewährleistung enthalten?

Grüße
4 ANTWORTEN 4

Hallo HerrFlorian,

wenn sich deine Wärmepumpe noch im Gewährleistungszeitraum befindet, ist die Arbeitszeit auch darin enthalten. Ich empfehle dir, dich diesbezüglich einmal mit deinem Fachbetrieb in Verbindung zu setzen, gegenüber dem du den Gewährleistungsanspruch geltend machen musst.

Viele Grüße °fl

Guten Morgen,

Habe ich es richtig verstanden das die Garantie 5 Jahre und die Gewährleistung 10 Jahre beträgt?

Grüße
Fl•

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Was du mit deinem Fachbetrieb vereinbart hast, entzieht sich meiner Kenntnis.

Viele Grüße °fl

Das ist nicht ganz korrekt, es sind bei einem „großen“ Werkvertrag 5 Jahre. Die Gewährleistung kann aber nur dann geltend gemacht werden wenn das Werk zum Abnahmezeitpunkt mangelhaft oder Ursachen für eine spätere Mangelhaftigkeit gesetzt waren. Die Gewährleistung muss gegen den Handwerker geltend gemacht werden. Der Schaden an dem EEV-Regler ist aber sicher normaler Verschleiß und daher nicht von der Gewährleistung umfasst. Nach 6 Monaten ist trägt der Kunde die Beweislast.

Bei einem „großen“ Werkvertrag haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für seine Bauleistung fünf Jahre, wenn es sich um einen BGB-Werkvertrag handelt und vier Jahre wenn ein VOB/B-Vertrag mit einem gewerblichen Auftraggeber abgeschlossen wurde und zur Gewährleistungsfrist nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

Eine etwaige Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und gegen diesen geltend zu machen. Z.B. gewährt Viessmann bei Aufschaltung über die Vitoconncet 5 Jahre Garantie, diese umfasst nachweisliche Material-und Fertigungsfehler.

Unter dem Strich denke ich, dass die Übernahme der Materialkosten bereits eine großzügige Kulanzregelung war. Das ist wahrscheinlich nicht das, was du hören wolltest aber eine ehrliche Antwort,

https://www.haustec.de/management/normen-recht/werkvertrag-die-5-wichtigsten-fragen-rund-um-die-gewa...

Gruß

Heizing
Gruß
Heizing
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