Hallo,
darf ein FESTES Fenster (normale Zweifach-Thermoverglasung), das NICHT GEÖFFNET werden KANN (also ohne Scharniere, Verschluß etc.), im verbotenen Bereich angeordnet bleiben? Es handelt sich also um KEIN Lüftefenster, sondern lediglich um einen Lichtdurchlaß in der Kellerwand. Gibt es für solche Variante Fenster spezielle Einbaubedingungen? Kondenswasserabfluß erfolgt über Rohrleitung.
Viele Grüße - Peter.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir sehr.
Viele Grüße
Peter.
Es geht also um einen Lichtschacht ? Und wenn sich dort z.B. aufgrund einer Undichtigkeit irgendwelche Gase sammeln können, sehe ich das etwas kritisch.
Solange nix passiert, wird dir keiner ans Bein ... Aber lass auch nur einmal eine Gefahrensituation entstehen, dann ist der Teufel los.
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Nein, es ist kein Lichtschacht. Es ist ein Fenster in der Kellerwand, dessen Unterkante 30 cm höher liegt, als die Oberkante des Fundaments für die Wärmepumpe (unser Keller liegt nicht so tief). Deshalb ist meine Hoffnung, daß das Fenster bleiben kann, obwohl es im Sperrbereich liegt, weil es ja dauerhaft nicht geöffnet werden kann. Auftretende Gase würden also oberflächig abfließen können.
Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um weitere Informationen - Peter.
Da musst Du den Sicherheitsabstand zu diesem Fenster von wenigstens 1 m einhalten. Das bei einem Defekt am Verdampfer möglicherweise austretende Propan kann mit dem Sauerstoff der Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden, sobald die untere Explosionsgrenze überschritten ist.
Fenster sind nicht gasdicht für Gase wie Propan. Das Propan/Luftgemisch kann in den Kellerraum gelangen und dort zum Beispiel beim Betätigen des Lichtschalters gezündet werden.
Hallo, danke für die Antwort.
Habe die Hoffnung auf das Fenster noch nicht ganz aufgegeben:
Wenn ein Fenster ohne eine Möglichkeit zum Öffnen (also quasi eine fest eingebaute Doppelfensterscheibe) nicht gasdicht ist (wieso überhaupt? Kann Gas durch die Scheibe diffundieren?), kann ich dann bei einer mit Ziegelsteinen zugemauerten Fensteröffnung damit rechnen, daß sie gasdicht wird?
Die Unterkante der verschlossenen Fensteröffnung liegt an der Außenseite der Wand 30 cm über dem Fundament der WP und der Erdoberfläche, direkt neben der WP fällt das Gelände ab. Gas könnte also "abfließen" und gar nicht auf die Höhe von 30 cm ansteigen? Oder sehe ich das falsch oder übersehe ich da etwas?
Mit freundlichen Grüßen - Peter.
Hallo Felix74,
ein Lichtdurchlass bzw. Fenster, welches sich nicht öffnen lässt und keine Öffnungen hat, sollte im Schutzbereich zulässig sein.
Viele Grüße
Flo
Vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir sehr.
Viele Grüße
Peter.
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