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Anschlussleistung Vitocal 250-A-08 (Modul 1 - fernsteuerbare Wärmepumpe)

 

Viessmann erwähnt folgende Fördermöglichkeiten für Wärmepumpenstrom:

https://www.viessmann.de/de/wissen/infos-und-tipps-zum-kauf/waermepumpenstrom.html

 

Jährliche Rückerstattung oder günstigerer Strompreis wählbar

Wenn Sie ab 2024 eine Wärmepumpe neu in Betrieb nehmen, bekommen Sie also immer Wärmepumpenstrom. Auf welche Weise Sie von den Vergünstigungen profitieren, können Sie dabei selbst entscheiden. Zur Wahl stehen zwei Module:

  • Modul 1: Eine jährliche Rückerstattung in Höhe von 110 bis 190 Euro, die Ihr Energieversorger automatisch berücksichtigt, wenn Sie eine fernsteuerbare Wärmepumpe installieren.

Wichtig zu wissen: Sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Anlagen gelten die Regelungen nur dann, wenn die Wärmepumpen steuerbar sind und mindestens 4,2 kW Anschlussleistung haben. Liegt die Anschlussleistung unter diesem Grenzwert, gilt die Heizung nicht als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Der Netzbetreiber darf die Anlage dann nicht drosseln und Nutzer können nur konventionellen Haushaltsstrom beziehen. Die Aktivierung von Modul 1, 2 oder 3 ist in solch einem Fall nicht möglich.

 

Meine Frage daher zur Vitocal 250-A-08:

Welche Anschlußleistung hat diese Wärmepumpe? - liegt sie über den 4,2 kW, dann könnte ich über den Energieversorger eine Rückerstattung beantragen.

 

Danke & Grüße

Herbert

34 ANTWORTEN 34

Meines Wissens wird die Netzentgeldreduzierung sofort nach Betrieb der steuerbaren Anlage (Wärmepumpe) fällig und nicht erst wenn der Netzbetreiber die Steuerung eingebaut und aktiviert hat.

 

Für Neuanlagen (Inbetriebnahme ab 01.01.2024):
Die Steuerung durch den Netzbetreiber ist verpflichtend, und die reduzierten Netzentgelte werden gewährt, sobald die Anlage in Betrieb genommen und beim Netzbetreiber angemeldet ist. 
 
Oder liege ich hier falsch... ?

Ja, aber irgendwie haben die noch Probleme bei der praktischen Umsetzung. In sofern bei Timo nicht nachvollziehbar daß Abrechnung ohne Berücksichtigung erfolgt und man so tut als ob sie's nichts angeht.

 

Gibt ja etliche Kommentare in den Medien dazu, unter anderem 

https://www.finanztip.de/stromtarife/steuerbare-verbrauchseinrichtungen-14a-enwg/

 

Da ist auch einigermaßen verständlich erklärt wie bei Modul 1 die Berechnung erfolgt. 

 

250A-10, Speicher WW 200 + HZ 400, Heizkörper, SW 10/2025

Danke für den Link zum Finanztip. Wenn das so stimmt, und das wird es sicher, dann kann man die Reduzierung der Netzentgelte knicken. Wenn es keine Verpflichtung zur Weitergabe durch den Stromanbieter gibt, wird er es bei der Preisgestaltung geschickt einrechenen, so dass genau wie bei den anderen Förderungen höchstens noch ein Teil beim Verbraucher ankommt. Der wird allerdings gezwungen, die notwendigen Maßnahmen und technischen Voraussetzungen vorzuhalten und zu bezahlen. Es zeigt erneut, mit wie wenig Sachverstand die Energiewende betrieben wird.


Vitocal 252-A AWOT-E 251.A10, SW2532, ohne HZW-Speicher, Radiatoren, 125m²

_RF_ hat völlig Recht!

 

Die Energieversorger haben aktuell große Schwierigkeiten, all die neuen gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. So viel Bewegung wie jetzt gab es in den letzten 25 Jahren nicht – ich spreche da aus eigener Erfahrung, da ich im Konzernumfeld eines Energieversorgers tätig bin. 😉

@ABR Deine Rückmeldung steht noch aus – die Sachlage ist allerdings recht klar. 😉

 

Viele Grüße
Timo

Wollte ein Update geben.

Habe heute meine Stromjahresabrechnung für 2024 erhalten und siehe da, rund 67€ netto Netzentgeltreduzierung nach Modul 1  wurden gewährt.

Inbetriebnahme war Juni 2024.

Wie dieser Betrag jetzt im Detail zustande kam ist leider nicht erklärt.

 

Steuerbox nach wie vor keine.

 

250A-10, Speicher WW 200 + HZ 400, Heizkörper, SW 10/2025

@Kalle999 

Wurden die 67€ explizit in der Jahresrechnung ausgewiesen oder hast Du die aus der Rechnung ermittelt/herausgerechnet?

Die 67€ würden dann auf ein ganzes Jahr umgerechnet 134€ ergeben 👍

Die 67,45 € netto sind unter der Bezeichnung 

"Red. § 14a ENWG Modul 1"

ganz normal als Posten in der Abrechnung ausgewiesen. 

Alle Nettowerte - Energiepreis, Grundpreis, Red §14a, Stromsteuer- summiert und aus diesem Betrag die 19% MwSt berechnet und dazugezählt.

Als Datum der Berücksichtigung ab 13. Juni 

Das ist auch nicht der Tag der Inbetriebnahme sondern hier wurde der nicht mehr benötigte Gaszähler offiziell zurück genommen.

Die bei Modul 1 aufs ganze Jahr pauschal anzusetzenden 3750 kWh wurden also nach einem mir nicht bekannten Modus anteilig umgelegt. 

Interessant wäre jetzt der detaillierte Berechnungswert und vor allem dazugehörigen Basiswerte.

 

Musste übrigens nichts extra beantragen, die Reduktion hat der Versorger von sich aus berücksichtigt.

 

250A-10, Speicher WW 200 + HZ 400, Heizkörper, SW 10/2025

Hallo,

bin neu hier und habe bezüglich der Anmeldung beim Netzbetreiber ein Problem. Vor und während des Einbaus meiner Wärmepumpe wurde nie über eine diesbezügliche Anmeldung gesprochen. Erst durch das Lesen hier im Forum bin ich darauf gekommen. Meine Wärmepumpe läuft nun seit 3 Monaten. Ich habe meinen Elektroinstallateur jetzt mehrmals auf die notwendige Anmeldung aufmerksam gemacht, aber irgendwie komme ich da nicht direkt weiter.

Wann hast du (bezw. ihr) vom Netzbetreiber erfahren, dass die Anlage angemeldet ist?

Vielen Dank und beste Grüße

Hallo Fredi

 

Eine spezielle Bestätigung hab ich dafür nicht bekommen, war bei mir allerdings auch Teil des Angebotes meines Elektrikers der im Rahmen der WP Installation einen neuen Zählerschrank setzen und anschließen musste.

Möglicherweise hat's auch dein Installationsbetrieb der WP erledigt. Einfach mal dort nachfragen.

 

Die Meldepflicht gilt meines Wissens nach auch nur für WP mit Leistung größer 4,2 kW wobei Heizstab/DLE mitzählen.

Käme dann also auch drauf an was genau bei dir im Einsatz ist. WP mit weniger Leistung können ja auch nicht auf die 4,2 kW gedrosselt werden und bekommen dann auch keine Erstattung.

 

Gruß Karl 

 

 

250A-10, Speicher WW 200 + HZ 400, Heizkörper, SW 10/2025

Ich habe meine WP seit September 2024 in Betrieb und bin damals meinem HB wegen der Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber auf die Füße getreten und er hat dann einen Elektromeister beauftragt, das zu erledigen. Die Anmeldung ist dann Anfang November 2024 erfolgt.

Später bin ich dann auf den oben verlinkten Artikel von Finanztip gestoßen und habe mich im August 25 mit dem von Finanztip bereitgestellten Musterschreiben an meinen Stromversorger gewandt. Zwischenzeitlich hatte ich einmal dort nachgefragt, wobei man mir mitgeteilt hat, dass der Nezbetreiber die Eignung meines Zählers dafür bestätigt hat. Nach reichlich drei Wochen habe ich dann von diesem ein Vertragsangebot erhalten mit der Zusicherung, dass dieser Vertrag rückwirkend zum Zeitpunkt der Anmeldung der WP gilt. Nach Abschluss des neuen Liefervertrages habe ich dann für die knapp 2 Monate 2024 eine Gutschrift erhalten.

Der Stromtarif ist zwar nicht wesentlich günstiger als der vorherige, aber 0,6 ct/kWh machen bei Wärmepumpenheizung im Jahr doch einiges aus und die jährliche pauschale Netzentgeltreduzierung beträgt knapp 150 €.

Im August wurden zwar bei mir turnusmäßig die Stromzähler gewechselt aber der Einbau einer Steuermöglichkeit ist wohl momentan noch nicht vorgesehen bzw. noch nicht möglich.

 

 VG

Jürgen

 

Vitocal 250-A AWO-M-E-AC-AF 251.A08, Kombispeicher Vitocell 120-E SVW 600 L, FRIWA, nur Heizkörper, 100 qm WF, BJ 1979, PV 2,5 kWp, WR Fronius IG 20, 2 Viessman-Energizähler E380CA
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