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§14a

Vitocal 200-A typ AWO-E_AC 201.A10 Anschlusswert 3.2kW

Für die Übergangsfrist bis 2028 kann weiterhin der EVU-Kantakt für Neuanlagen genutzt werden.

Die Zusatztheizung mittels Durchlauferhitzer mit max. 9kW muss laut §14a EnWG ab 01.01.2024 "Steuerbare Verbrauchseinrichtung" abschaltbar sein.

Wie wird diese Vorschrift von der Firma Viessmann technisch berücksichtigt?

Die Wärmepumpe hat einen Anschlusswert von 3,2kW, also kleiner als 4,2kW und darf weiter betrieben werden, obwohl die Vorgabe laut §14a EnWG berücksichtigt werden muss.

Lösungsbeispiel:

In der vorhandenen Wärmepumpenanlage die Dreiphasensicherung für den Durchlauferhitzer im Betriebszustand der WP abgeschaltet. Es erfolgte KEINE Störungsmeldung.

Deshalb könnte die Spannungsversorgung des Durchlauferhitzers über ein Schütz mit dem EVU-Kontakt abgeschaltet werden und somit kann die Bedingung nach $14a EnWG erfüllt werden.

Der Sperrkontakt ("EVU-Kontakt") für die Steuereinrichtungder Wärmepumpe kann dann gebrückt werden.

 

Vor der Beauftragung einer weiteren Wärmepumpenanlage möchte ich bitte eine Klärung erreichen.

 

2 ANTWORTEN 2

Die letzte Information zu dem Thema findet sich unter diesem Thread.

 

Gruß Gwyn

Schau dir am besten das  dort verlinkte Video an.

Ich höre da raus, es wird für die Modelle mit Vitotronic kein Update geben.

Und wenn, müsst die Regelung ausgetauscht werden, da diese  nicht Update fähig ist.

 

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