Die Anlage ist bereits befüllt. Ich wollte wissen, ob das Ergänzungswasser zur Anhebung des Druckes von 1,0 bar auf 1,5 bar normales Trinkwasser sein darf. Härte bei mir zwischen 13,8 und 18,4 dH, im Mittel 16,1dH. Grüsse
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo ÖlBrennw,
bezüglich Beschaffenheit und Menge des Heizwassers incl. Füll- und Ergänzungswasser ist die VDI-Richtlinie 2035 zu berücksichtigen. Ist z.B. das spezifische Anlagenvolumen größer als 20 Liter/kW Heizleistung (z. B. durch Einbau eines Heizwasser-Pufferspeichers), sind Enthärtungsmaßnahmen erforderlich. Es darf nur Wasser mit Trinkwasserqualität eingefüllt werden. Füllwasser mit einer Wasserhärte über 16,8 °dH (3,0 mol/m3) muss enthärtet werden.
Viele Grüße °pa
Hallo ÖlBrennw,
bezüglich Beschaffenheit und Menge des Heizwassers incl. Füll- und Ergänzungswasser ist die VDI-Richtlinie 2035 zu berücksichtigen. Ist z.B. das spezifische Anlagenvolumen größer als 20 Liter/kW Heizleistung (z. B. durch Einbau eines Heizwasser-Pufferspeichers), sind Enthärtungsmaßnahmen erforderlich. Es darf nur Wasser mit Trinkwasserqualität eingefüllt werden. Füllwasser mit einer Wasserhärte über 16,8 °dH (3,0 mol/m3) muss enthärtet werden.
Viele Grüße °pa