Im Dezember 2004 wurde ein Vitogas 100 B11 an eine Abgasanlage ohne CE Kennzeichen angeschlossen. Diese stammt aus einem Zeitraum, als die Kennzeichnung noch nicht verpflichtend war. (Hersteller unbekannt) Hätte man für die neue Feuerstätte damals auch einen neuen Kamin errichten müssen?.
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