Hallo, ich blick da noch nicht ganz durch. Gem. Aussage Vertreter Viessmann ist eine Anmeldung als Kleingewerbe nicht notwendig wenn man die pauschale Vergütung für 60000 H wählt. Die KWH die dann eingespeist werden werden nach seiner Aussage nicht vergütet und daher ist eine Anmeldung für ein Kleingewerbe nicht notwendig. Hier in den Foren lese ich jetzt aber des öfteren das auch die eingespeisten KWH durch den NB vergütet werden ??
Weiß das vielleicht jemand wie sich das mit der Anmeldung bzw Vergütung der eingespeisten KWH trotz Pauschale verhält?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hi.
Die Pauschale gibt es auf die Vergütung des Eigenverbrauchs. Diese ist damit abgegolten und entfällt. Für die eingespeisten kWh gibt es jedoch ganz normal eine Vergütung.
Man ist somit auch Unternehmer und je nach Wahl Umsatzsteuerpflichtig oder nicht. Eine Gewerbeanmeldung regelt glaube ich das Ordnungsamt der Stadt, bei PV-Anlagen und kleineren KWK Anlagen wird hier in der Regel darauf verzichtet, aber selbst wenn ist das kein großes Ding.
Hi.
Die Pauschale gibt es auf die Vergütung des Eigenverbrauchs. Diese ist damit abgegolten und entfällt. Für die eingespeisten kWh gibt es jedoch ganz normal eine Vergütung.
Man ist somit auch Unternehmer und je nach Wahl Umsatzsteuerpflichtig oder nicht. Eine Gewerbeanmeldung regelt glaube ich das Ordnungsamt der Stadt, bei PV-Anlagen und kleineren KWK Anlagen wird hier in der Regel darauf verzichtet, aber selbst wenn ist das kein großes Ding.