Mmh, folgendes musst dir vor Augen halten. Der Nutzer schliesst einen Vertrag mit einer Firma, welche ihrerseits wiederum einen Vertrag mit Viessmann schliesst. Preisbildung und Garantieregelungen machst du dann mit der Firma aus. Viessmann ist hier erstmal vollkommen aussen vor. Erst, wenn die Firma den Viessmann-Kundendienst anfordert, wird der KD auch tätig.
In deinem Fall ist nun eine andere Firma mit der Reparatur beauftragt worden. Diese hat nun aber keinen Vertrag für dieses Heizgerät mit Viessmann. Logisch, dass hier die Lohnkosten erstmal von dir bezahlt werden müssen. Du warst ja letztlich der Auftraggeber.
Inwieweit man nun die Arbeitskosten von Viessmann zurückfordern kann, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Hier sollte sich ein Mitarbeiter von Viessmann der Sache annehmen, welcher vielleicht mehr Kenntnis von den Garantiebedingungen hat.