Habe ich dies richtig verstanden: Wenn der hydraulische Abgleich einmalig bei der Inbetriebnahme durchgeführt wird, ist ein automatischer Abgleich nicht möglich, bzw. nicht erforderlich?
Wenn die Anlage bei der Inbetriebnahme hydraulisch abgeglichen wurde, sind in der Regel keine weiteren Abgleichungen erforderlich. Wird die Hydraulik verändert, muss der hydraulische Abgleich natürlich neu durchgeführt werden.
Gibt es eine mobile Messvorrichtung, mit der der Abgleich an einzelnen Heizkörpern geprüft werden kann oder ist dies nur bei Durchführung der Gesamtmassnahme möglich.
Vielen Dank für die Infos, es hat mir sehr geholfen. Eine zweite Frage: Ist in den Viessmann-Reglungen eine thermisch hydraulische Optimierung vorhanden?