Während der Gewährleistung muss für den Austausch eines Teils durch eine Fachfirma der Arbeitslohn von mir bezahlt werden. Ist das korrekt???
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Jegliche Kommunikation mit Viessmann führt dein Heizungsbauer, da du selbst keinen Vertrag mit Viessmann hast.
Viessmann hat nunmal ein zweistufiges Vertriebssystem. Sprich, Viessmann verkauft die Geräte an Fachunternehmen und dieses verkauft sie wiederum an den Endverbraucher.
Ja, es ist allgemein so, dass nur die Ersatzteilkosten selbst von einer Garantie bzw. Gewährleistung übernommen werden. Der Arbeitslohn bleibt hiervon unberührt.
Auch eigene Erfahrung, indem z.B. bei Gebrauchtwagenkauf auch eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen wurde. Mit dem Unterschied, dass bei einem Fahrzeug nach Alter gestaffelt wurde, zu wieviel Prozent die Lohnkosten übernommen werden. Und ab 10 Jahre ging da nichts mehr, was auch verständlich ist.
Man muss hier auch zwischen Garantie und Gewährleistung differenzieren. Denn die Garantie besteht gegenüber dem Hersteller der Anlage, Gewährleistung bietet der Ersteller der Anlage.
Laut Verbraucherschutz kann Reparatur (wenn nicht unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen) oder Austausch gefordert werden. In beiden Fällen darf der Verkäufer keinen Arbeitslohn berechnen. Mir fehlt eine Kontaktmöglichkeit zu Viessmann
Jegliche Kommunikation mit Viessmann führt dein Heizungsbauer, da du selbst keinen Vertrag mit Viessmann hast.
Viessmann hat nunmal ein zweistufiges Vertriebssystem. Sprich, Viessmann verkauft die Geräte an Fachunternehmen und dieses verkauft sie wiederum an den Endverbraucher.
Benutzer | Anzahl |
---|---|
3 | |
2 | |
1 | |
1 | |
1 |