In unserem Mehrfamilienhaus wir der Warmwasserspeicher Vitocell 100 durch einen Vitodens 200-w und einem Vitosol-Kollektor erwärmt. Der Anteil des Vitosol-Kollektors beträgt ca 30-40%. Entsprechend Heizkostenverordnung wird die Warmwasserentnahme aus dem Kessel durch einen geeichten Zähler in kWh erfasst und für die Verteilung der Brennstoffkosten (Heizung-Warmwasser) zu Grunde gelegt. Die kostenlose Energie durch Vitasol bleibt dabei unberrücksichtigt. Die Heizkostenverordung sieht diesen Fall nicht vor. Die WW- und Heizugs- Entnahmestellen im Haus sind mit aufwändigen geeichten Zählern - hier von Fa Ista - ausgerüstet - mit entsprechenden Mietkosten - und hier bleibt bei der Heizkostenverteilung ein nicht unerheblicher Fehler unberücksichtigt.
Gibt es hierzu Vorgaben wie die von Vitosol gelieferte Energie zu berücksichtigen ist?
Erfüllt die Leistungsanzeige für den Kollektor auf dem Display des Vitodens den Anforderungen der Heizkostenverordnung?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die Wärme des Vitosols wird gar nicht berücksichtigt. Dein Wärmengenzähler zählt nur die Wärme, die der Kessel nachliefert, es darf auch nur diese verteilt werden.
11% der Kosten der Kollektorinstallationion können als Modernisierungsmieterhöhungauf die Jahrekaltmiete aufgeschlagen werden (wenn der Kollektor während der Mietezeit installiert wurde)
Gruß
Heizing
Hallo,
die Wärme des Vitosols wird gar nicht berücksichtigt. Dein Wärmengenzähler zählt nur die Wärme, die der Kessel nachliefert, es darf auch nur diese verteilt werden.
11% der Kosten der Kollektorinstallationion können als Modernisierungsmieterhöhungauf die Jahrekaltmiete aufgeschlagen werden (wenn der Kollektor während der Mietezeit installiert wurde)
Gruß
Heizing