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Heizkostenverteiling von Vitodens-Vitosol

In unserem Mehrfamilienhaus wir der Warmwasserspeicher Vitocell 100 durch einen Vitodens 200-w und einem Vitosol-Kollektor erwärmt. Der Anteil des Vitosol-Kollektors beträgt ca 30-40%. Entsprechend Heizkostenverordnung wird die Warmwasserentnahme aus dem Kessel durch einen geeichten Zähler in kWh erfasst und für die Verteilung der Brennstoffkosten (Heizung-Warmwasser) zu Grunde gelegt. Die kostenlose Energie durch Vitasol bleibt dabei unberrücksichtigt. Die Heizkostenverordung sieht diesen Fall nicht vor. Die WW- und Heizugs- Entnahmestellen im Haus sind mit aufwändigen geeichten Zählern - hier von Fa Ista - ausgerüstet - mit entsprechenden Mietkosten - und hier bleibt bei der Heizkostenverteilung ein nicht unerheblicher Fehler unberücksichtigt.

Gibt es hierzu Vorgaben wie die von Vitosol gelieferte Energie zu berücksichtigen ist?

Erfüllt die Leistungsanzeige für den Kollektor auf dem Display des Vitodens den Anforderungen der Heizkostenverordnung?    

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Hallo,

 

die Wärme des Vitosols wird gar nicht berücksichtigt. Dein Wärmengenzähler zählt nur die Wärme, die der Kessel nachliefert, es darf auch nur diese verteilt werden.

 

11% der Kosten der Kollektorinstallationion können als Modernisierungsmieterhöhungauf die Jahrekaltmiete aufgeschlagen werden (wenn der Kollektor während der Mietezeit installiert wurde)

 

Gruß

Heizing

 

 

Gruß
Heizing

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5 ANTWORTEN 5

Hallo,

 

die Wärme des Vitosols wird gar nicht berücksichtigt. Dein Wärmengenzähler zählt nur die Wärme, die der Kessel nachliefert, es darf auch nur diese verteilt werden.

 

11% der Kosten der Kollektorinstallationion können als Modernisierungsmieterhöhungauf die Jahrekaltmiete aufgeschlagen werden (wenn der Kollektor während der Mietezeit installiert wurde)

 

Gruß

Heizing

 

 

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Heizing
Danke für die formale Antwort, denn die HeizkostenV ist mir schon bekannt. Ich mir wäre an einer sachlich fundierten Antwort gelegen, um z.B. das BMWI zu fragen warum das keine Berücksichtigung findet.
Die Antwort, wie belastbar die Anzeige der täglichen Vitosol-Leistung auf dem Vitodens Display steht noch aus!.
Die Leistungsanzeige vom Kollektor entspricht nicht der Heizkostenverordnung. Wenn musst du dann in die Solarleitung einen geeichten Zähler einbauen der wäre auch tragbar vor Gericht wenn es zum Rechtsstreit kommt.
Solar eingespeiste Wärme mit Zähler in den Trinkwasserspeicher darf nicht mit in die Berechnung einfließen. Gerade selber so nen fall,auch Zähler in der solarleitung drin aber leider umsonst. Die Leistungsanzeige erfüllt garnichts da sie nur ein schätzwert ist.
Hallo,

der Grund ist einfach:

Es dürfen nur die entstandenen Betriebskosten umgelegt werden. Da die Sonne aber keine Rechnung schickt, können die Kosten auch nicht umgelegt werden. Investitionskosten können bei den Heizkosten nicht umgelegt werden. Ansonsten könntest du ja auch die Mehrkosten eines Brennwertkessels in der Heizkostenabrechnung umlegen. Investitionen gehen aber, wie bereits gesagt, nur als Modernisierungsmieterhöhung.

Und welchen KWh-Preis sollte man denn für Sonnenenergie ansetzen, wenn es ginge?

Gruß

Heizing
Gruß
Heizing
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