Es handelt sich um den Austausch eines Heizungskessels auf Festpreisbasis bei dem nachträglich von der Firma eines zusätzliche Rechnung gestellt wurde.
Sachverhalt:
1. Nach Besichtigung der alten Heizungsanlage hat die Firma einen Kostenvoranschlag zum Austausch des alten Heizungskessels gegen einen VIESSMANN Vitorondens 200T mit dem Text „Sanierung der Heizungsanlage mit Umstellung auf Ölbrennwert“ abgegeben.
2. Dieser Angebotspreis wurde schriftlich als Festpreis bestätigt.
3. Nach Sanierung der Heizungsanlage funktionierte diese nicht. Der Brenner blieb regelmäßig nach kurzer Laufdauer stehen. Mehrere Reparaturversuche führten zu keinem Erfolg.
4. Die Firma hat dann die Ölzuleitung vom Tank zum Heizungskessel umgebaut. Auch danach funktionierte die Heizungsanlage nicht.
5. Nach weiteren Reparaturversuchen unbekannter Ausführung läuft die Anlage nun störungsfrei.
6. Zusätzlich zur bezahlten Festpreisrechnung erhalte ich nun von der Firma eine Rechnung für die Erneuerung der Ölzuleitung über 317,80 € mit folgendem Text:
„Die erste Rechnung ist für den Kesseltausch (Umstellung auf Öl-Brennwert) und Kamin, beinhaltet aber nicht die Ölzuleitung (Ölleitung vom Tank zum Ölfilter)!“
Kann eine solche zusätzliche Rechnungsstellung gerechtfertigt sein?
Herzlichen Dank für einen Tipp!
Hm, da kann man sich trefflich drüber streiten. Dein Standppunkt wird sein, er hätte das erkennen müssen und einkalkulieren, er wird sagen, der Defekt war erst nachher zu erkennen.
Nachem der Vitororndens prinzipiell auch mit den alten Ölleitungen läuft, vermute ich eher, dass die Ölzufuhr oder das Fußventil im Tank defekt war. Dies konnte dein Hiezungsbauer nicht erkennen, so dass ich dazu tendiere, dass du das zu bezahlen hast.
Gruß
Heizing