Die Heizung wird jährlich gewartet und läuft bislang ohne Probleme.
Auch wenn kein Defekt vorhanden, müsste eine Ölheizung nach 30 Jahren ersetzt werden, also hier 2029.
Ausnahmen bilden z.B. Niedertemperaturkessel, die Vitola-Comferral müsste ein solcher sein. Bräuchte also bei Funktionsfähigkeit nicht ersetzt werden.
Ist das korrekt?
Wenn Sie vor dem 01.02.2002 bereits selbst in dem Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus oder in Ihrer Wohnung gewohnt haben, gilt eine weitere wichtige Ausnahme (Besitzstandsregel) nach der damaligen EneV-Verordnung, und diese Ausnahme gilt immer noch:
Sie können Ihre Ölheizung, wenn Sie diese ebenfalls vor dem 01.02.2002 eingebaut haben, so lange nutzen, bis diese nicht mehr repariert werden kann.
Die 30-Jahre Regel gilt dann nicht und das unabhängig davon, ob das ein Konstant-, Tief- oder Niedertemperaturkessel ist.
Im Extremfall wäre die Nutzung der alten Ölheizung bis zum 31.12.2044 möglich.
Danach müssen nach derzeitigen Recht alle Heizungen, die ausschließlich mit den fossilen Energieträgern Öl und Gas betrieben werden, abgeschaltet werden.
Erst wenn Ihr Haus verkauft wird, muss der neue Besitzer die Heizung in einem Zeitraum von 2 Jahren austauschen.
Das trifft bloß in meinem Fall nicht zu, zwar mein Eigentum, aber von den Eltern bewohnt. Diese Ausnahmeregelung greift also in meinem Fall leider nicht.
Aber hatte ich denn recht, dass die Vitola-Comferral ein Niedertemperaturkessel ist und somit nicht nach 30 Jahren ersetzt werden muss, sofern nicht irreparabel defekt?
Laut Datenblatt ist der Vitola Comferral ein Niedertemperaturkessel, vgl. Anhang.